7.2012 Deutschland - 10. Auflage der Nizzaer Klassifikation am 01.01.2012 in Kraft getreten: Für alle Markenanmeldungen mit Anmeldedatum ab 01.01.2012 findet die 10. Auflage der Nizzaer Klassifikation Anwendung. Die 10. Auflage enthält Änderungen bei den Nahrungsergänzungsmitteln bzw. Lebensmittelzusatzstoffen und bei den Unterhaltungs- und Spielgeräten. Aus der Klasse 9 werden einige Waren anderen Klassen zugeordnet. Zudem wurde eine Vielzahl neuer Begriffe in die Alphabetische Liste aufgenommen bzw. in der Liste gestrichen. Bei einigen Begriffen wurde auch die deutsche Übersetzung angepasst, wobei die neuen Formulierungen nicht immer sehr glücklich sind. Zukünftig wird es jährlich neue „Versionen“ geben, die neue Einträge bzw. Streichungen vorsehen können. Größere strukturelle Änderungen werden weiterhin alle 5 Jahre als Ausgaben veröffentlicht. Eine Übersicht der Änderungen und die gesamte 10. Auflage der Nizzaer Klassifikation (Teil 1 +2) finden Sie auf der Website des DPMA. (Quelle http://www.dpma.de)
6.2012 Deutschland: Verstößt § 26 Abs.3 Satz 2 MarkenG gegen die Markenrechtsrichtlinie: Häufig werden ältere Marken in abgewandelter Form benutzt und die abgewandelte Form zusätzlich noch eingetragen. Die Eintragung der abgewandelten Form stellte bisher aufgrund von § 26 Abs.3 Satz 2 MarkenG auch kein Hindernis für die Anerkennung der Benutzung auch für die ursprüngliche Form dar. Nun hat der BGH in zwei Verfahren („PROTI“ und „LEVIS´S“), in dem es um diese Frage ging, die Fälle dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zur Vorlage sah sich der BGH aufgrund der Entscheidung „Bainbridge“ des EuGH aus dem Jahre 2007 veranlasst (GRUR Int. 2007, 1009). (Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 24.11.2011)
5.2012 WIPO möchte verstärkt Mitteilungen per E-mail verschicken: Mit der WIPO – Mitteilung Nr. 36 / 2011 hat die WIPO die Inhaber von IR – Marken aufgefordert, verstärkt von der Möglichkeit der elektronischen Kommunikation Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist die Hinterlegung einer E-mail Adresse. Die entsprechende E-mail Adresse kann unter e-marks@wipo.int hinterlegt werden. Die Hinterlegung ist für alle oder auch nur für einige IR – Marken möglich. Gleichzeitig wurden auf der Website der WIPO die Dokumente veröffentlicht, für die bisher eine elektronische Übermittlung vorgesehen ist. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 36/2011)
4.2012 WIPO: 10. Auflage der Nizzaer Klassifikation auch für IR – Marken: Für alle Anmeldungen, Änderungen und Verlängerungen von IR – Marken findet ab dem 01.01.2012 die 10. Auflage der Nizzaer Klassifikation Anwendung. Die WIPO nimmt keine Reklassifizierung vor, so dass der Markeninhaber selbst prüfen muss, ob er z.B. eine zusätzliche Klassengebühr entrichten muss. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 46/2011)
3.2012 WIPO: Neue Individualgebühren für eine Vielzahl von Mitgliedsstaaten: Neben Japan und China haben auch San Marino, Bulgarien, Israel und die Türkei die Individualgebühren gesenkt. Auch für Tajkistan gelten ab 15.01.2012 und für Turkmenistan ab 20.01.2012 neue Individualgebühren. Nur Singapur verlangt seit 20.12.2011 erhöhte Individualgebühren. (Quelle: WIPO Mitteilungen)
2.2012 HABM: Steht die Klassifizierungspraxis des HABM vor dem Aus?: Seit der Mitteilung des Präsidenten HABM Nr. 4/03 gilt für Gemeinschaftsmarken, dass bei der Verwendung aller Oberbegriffe einer Klasse, die Gemeinschaftsmarke Schutz für alle Waren und Dienstleistungen, die in diese Klasse fallen, beanspruchen kann. Der Generalanwalt hat in der Angelegenheit „IP Translator“ - EuGH (Az.: C-307/10) – diese Praxis als Verstoß gegen den Grundsatz der Klarheit und Bestimmtheit des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses angesehen. Sollte das Gericht ihm folgen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf bestehende Gemeinschaftsmarken bzw. auch auf Neuanmeldungen. In jedem Fall sollten zukünftig konkrete Waren- und Dienstleistungen zusätzlich zu den Oberbegriffen konkret benannt werden. (Quelle: Newsflash vom 09.12.2011 www.taylorwessing.com )
1.2012 Deutschland: BGH – Haftung des Admin–C für rechtsverletzende .de – Domain: Der BGH hat in seinem Urteil vom 09.11.2011 (I ZR 150/09 – Basler Haarkosmetik) sich erstmals mit der Haftung des Admin-C für Recht verletzende .de – Domains befasst. Im vorliegenden Verfahren hatte eine britische Ltd. im automatisierten Verfahren .de – Domains reserviert und der Beklagte fungierte als Admin-C. Das Verfahren wurde an das OLG Stuttgart zurückverwiesen mit der Maßgabe zu prüfen, ob der Admin-C als Störer haftet, was dann der Fall wäre, wenn aufgrund der konkreten Umstände dem Admin-C eine besondere Prüfungspflicht hinsichtlich der Verletzung von Rechten Dritter aufgrund der angemeldeten Domainnamen treffen würde. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 180/2011 des BGH)
20.2011 Malaysia - Änderungen des Markengesetzes: Seit dem
15. Februar 2011 haben sich in Malaysia nicht nur die Amtsgebühren erhöht,
sondern es wurde auch ein beschleunigtes Verfahren eingeführt. Die
elektronische Anmeldung soll ermöglicht werden und bei Serienmarken muss für
die 3. Marke und jede folgende Marke einer Serie eine Zusatzgebühr gezahlt
werden. (Quelle: Newsletter www.henrygoh.com
)
19.2011 Bahrain - Legalisation von Vollmachten: Bahrain verlangt seit neuestem die Legalisation von Anwaltsvollmachten.
Diese müssen spätestens 3 Monate nach dem Anmeldetag der Marke dem IP – Büro
von Bahrain vorliegen. (Quelle: Newsletter www.agip.com
)
18.2011 Italien - Letztes EU - Land hat Widerspruchsverfahren eingeführt: Am 08.07.2011 wurde endlich auch in Italien ein
Widerspruchsverfahren eingeführt. Gegen Marken, die nach dem 01.05.2011
angemeldet und nicht vor Juli 2011 veröffentlicht wurden, kann jetzt mit einer
Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung, Widerspruch eingelegt werden.
(Quelle: Newsletter www.sib.com )
17.2011 Bulgarien - Verlängerung der Widerspruchsfrist: Seit dem 11.03.2011 gilt in Bulgarien für alle seit dem 31.03.2011
veröffentlichten Markeneintragungen eine von zwei auf drei Monate verlängerte
Widerspruchsfrist. (Quelle: Eigene Recherche)
16.2011 Studie des Max Planck Instituts zum Markensystem in der EU veröffentlicht: Die
Studie des Max Planck Instituts zum Markensystem in der EU wurde am 08.03.2011 veröffentlicht
und wird seitdem intensiv diskutiert. Die Studie sieht zum Teil erhebliche
Auswirkungen auf die Markengesetzgebung und auf das Verhältnis zwischen
nationalem Markenschutz und der Gemeinschaftsmarke vor. (Quelle: Eigene
Recherche - http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/tm/index_en.htm
)
15.2011 China: Kurze Frist für Rechtsmittel gegen vorläufige Schutzversagung: Die WIPO hat die Markeninhaber auf die Berechnung
der kurzen 15 Tages Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen eine
vorläufige Schutzversagung des chinesischen Markenamts hingewiesen.
Grundsätzlich beginnt die Frist mit Zustellung beim Markeninhaber. Lässt sich
der Zustelltag nicht ermitteln – der Regelfall- läuft eine 30 Tages Frist ab
dem Absendetag der WIPO. Die Einreichung muss durch einen zugelassenen
chinesischen Vertreter erfolgen. Innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der
Einlegung des Rechtsmittels, müssen die Begründung und die Beweismittel
eingereicht werden. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 19/2011).
14.2011 Tajikistan neues Mitglied des PMMA: Seit 30. Juni 2011 ist Tajikistan das 84. Mitglied des Madrider
Protokolls. Damit ist Algerien das letzte Land, das ausschließlich Mitglied des
Madrider Markenabkommens ist. Tajikistan hat von der Möglichkeit die Frist für
die Schutzversagung auf 18 Monate zu verlängern und eine Individualgebühr zu
verlangen, Gebrauch gemacht. Für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung
werden CHF 230,00 für eine Klasse und für jede weitere Klasse CHF 14,00
verlangt. Für die Verlängerung sind CHF 230,00 für eine Klasse und für jede weitere
Klasse CHF 14,00 fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 10 und 16/2011).
13.2011 WIPO/PMMA - Änderung der Individualgebühren: Die Individualgebühren einer Vielzahl von
Mitgliedern des Madrider Protokolls haben sich im 1. Halbjahr 2011 um
durchschnittlich 10% reduziert. Betroffen sind die Benennungen der EU (EM);
Moldawien, Oman, Georgien, Syrien, Türkei, Norwegen und Vietnam. Ab 01.August
2011 gelten auch für die Benennung von UK (Großbritannien) neue Individualgebühren. Für die Anmeldung /
nachträgliche Schutzausdehnung betragen diese CHF 262,00 für eine Klasse und für
jede weitere Klasse CHF 73,00. Für die Verlängerung sind CHF 291,00 für eine
Klasse und für jede weitere Klasse CHF 73,00 fällig. Damit sinken auch für UK
die Gebühren um mehr als 10%. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 18/2011)
12.2011 Deutschland - Geänderte Formulare des DPMA: Das
Formular „Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke (W 7202/3.11)“ wurde am
28.03.2011, der Antrag „Erteilung eines Prioritätsbelegs (A 9165/5.11)“ wurde
am 01.06.2011 und das Merkblatt „Wie melde ich eine Marke an (W 7731/7.11)“
wurde am 20.07.2011 geändert. (Quelle: Eigene Recherche - http://www.dpma.de/marke/formulare/index.html
)
11.2011 Deutschland - Kosten eines Patentanwalts nur bei Erforderlichkeit erstattungsfähig: § 140 Abs.3 MarkenG, sieht einen prozessualen und keinen
materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch für die Gebühren eines zugezogenen
Patentanwalts, ohne Prüfung der Erforderlichkeit, vor. Der BGH hat in einem
Urteil vom 24.02.2011 (Az.: I ZR
181/09) entschieden, dass bei einer außergerichtlichen Abmahnung die
Patentanwaltskosten nur unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne
Auftrag oder als Schadenersatzanspruch erstattungsfähig sind und somit der
Nachweis der Erforderlichkeit der Zuziehung erbracht werden muss. Diese
Erforderlichkeit wäre nach Ansicht des BGH bei Recherchen zum Registerstand
oder zur Benutzungslage aber bereits gegeben. (Quelle: Newsletter www.domain-recht.de)
10.2011 Haguer Musterabkommen - Elektronische Verlängerung: Seit dem 23. Dezember 2010 können
Geschmacksmustereintragungen nach dem Haguer Musterabkommen elektronisch
verlängert werden. Die Zahlung kann mittels Abbuchungskonto oder mit
Kreditkarte erfolgen. (Quelle: WIPO Mitteilung vom 23.12.2010)
09.2011Montenegro - Neues Geschmacksmusterrecht: Seit dem 08. Januar 2011 gibt es in Montenegro ein neues
Geschmacksmustergesetz. Das IP – Büro prüft nunmehr nur noch die Erfüllung der
formellen Voraussetzungen. Die Schutzdauer beträgt längstens 25 Jahre. Das
Geschmacksmuster kann nur in einem gerichtlichen Verfahren gelöscht werden. Für
die Dauer von drei Jahren nach erstmaliger Veröffentlichung des Designs besteht
Schutz als nicht eingetragenes Design. Für alle bestehenden
Geschmacksmustereintragungen in Serbien kann bis spätestens 08. Januar 2012 die
Anerkennung für Montenegro beantragt werden. (Quelle: Newsletter www.inta.org )
07.2011 Bundesgerichtshof
verneint Haftung des Domain-Parking-Providers SEDO vor Kenntnis der
Rechtsverletzung: Der Bundesgerichthof vertritt die Auffassung, dass ein Diensteanbieter,
der seinen Kunden ein sogenanntes Domain-Parking-Programm anbietet, in das der
Kunde unter seinem Domainnamen eine Internetseite mit elektronischen
Werbeverweisen (Werbelinks) einstellen kann, bei deren Aufruf aufgrund vorher
bestimmter Schlüsselwörter Werbung von Drittunternehmen erscheint, weder als
Täter noch als Teilnehmer von Kennzeichenverletzungen noch als sog. Störer in
Anspruch genommen werden kann, wenn die Auswahl des Schlüsselworts ohne seine
Mitwirkung oder Kenntnis erfolgt und dem Diensteanbieter die Kennzeichenverletzungen
seines Kunden auch nicht bekannt sind.(BGH,
Urteil vom 18.11.2010, Az. I ZR 155/09) (Quelle: www.bettinger.de)
06.2011 Israel Änderung der Individualgebühr: Ab 26.Februar 2011 gelten
für die Benennung von Israel neue
Individualgebühren. Für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung betragen
diese CHF416,00 für eine Klasse und für jede weitere Klasse CHF 312,00. Für die
Verlängerung sind CHF 742,00 für eine Klasse und für jede weitere Klasse CHF 626,00
fällig. Damit steigen die Gebühren für die Benennung von Israel und von mehr
als einer Klasse, für jede weitere Klasse um mehr als 14%. (Quelle: WIPO
Mitteilung Nr. 1/2011)
05.2011 Armenien: Widerspruchsverfahren eingeführt: Mit In Kraft treten des neuen Markengesetzes gibt es
in Armenien seit 01. Juli 2010 ein Widerspruchsverfahren. Die Widerspruchsfrist
beträgt zwei Monate nach dem Veröffentlichungsdatum im offiziellen Markenblatt.
(Quelle: Thomson Reuters)
04.2011 Montenegro: Neues Markengesetz enthält Verpflichtung für
Inhaber nationaler Marken: Das neue
Markengesetz ist in Montenegro am 16.12.2010 in Kraft getreten. Inhaber von
nationalen Marken, die vor dem 28. Mai 2008 bereits bestanden haben, müssen bis
zum 16. Dezember 2011 die Wiedereintragung ihrer Marke beantragen, ansonsten
droht der Verfall der Marke. (Quelle: www.petosevic.com
)
03.2011 DPMA Neues Formular für Widersprüche: Das Widerspruchsformular W 7202 wurde überarbeitet, um
der Erweiterung der Widerspruchskennzeichen gerecht zu werden. Die neuen
Widerspruchskennzeichen (Notorisch bekannte Marke, Marke des Geschäftsherrn, Benutzungsmarke,
geschäftliche Bezeichnung) finden sich in Punkt 2 des Formulars. Auch die
MarkenV wurde an die neue rechtliche Situation angepasst. In § 30 Abs.1 S.2
MarkenV werden die notwendigen Angaben zur Identitätsfeststellung aufgelistet. (Quelle:
Eigene Recherche)
02.2011 DPMA: Klassenziffer zur Präzisierung ausreichend: Seit 01. Januar 2011 hat sich für Waren und
Dienstleistungen, die mehreren Klassen zugeordnet werden können und bisher durch
Materialangaben, Zweckbestimmungen oder so genannte „Klassenvermerke“ konkretisiert
werden mussten, die Amtspraxis geändert. Nunmehr wird die vorangestellte
Klassenziffer für die Präzisierung als ausreichend erachtet. (Quelle: Mitteilung
Nr. 12/10 der Präsidentin des DPMA – www.dpma.de)
01.2011 WIPO:Benennung Dänemarks umfasst nunmehr auch Grönland: Alle Anmeldungen / nachträgliche
Schutzausdehnungen, die nach dem 11.Januar 2011 Dänemark benennen, gewähren
auch Schutz in Grönland, weiterhin allerdings nicht für die Faroer Inseln. Alle
älteren Internationalen Registrierungen mit der Benennung Dänemarks gewähren
diesen Schutz nicht. ((Quelle:
WIPO Mitteilung Nr. 27/2010
38.2010 EU – Kommission: Jahresbericht
2009 der Zollaktionen gegen Produktpiraterie:2009 wurde der
Zoll an den EU – Außengrenzen in 43500 Fällen tätig und beschlagnahmte dabei
118 Millionen Waren. Nach der Mitteilung der EU – Kommission sind nicht mehr überwiegend Luxusgüter, sondern
immer häufiger Gegenstände des täglichen
Bedarfs betroffen. Beschlagnahmt wurden in erster Linie Zigaretten (19%),
andere Tabakwaren (16%), Markenartikel (16%) und Arzneimittel (10%). Insgesamt
64% der beanstandeten Waren stammten aus China. In 77% der Fälle wurde die
beschlagnahmte Ware vernichtet. (Quelle: Website der
EU - Kommission )
37.2010 Madrider Protokoll: Israel neues Mitglied: Ab dem 01.09.2010 kann Israel als 82. Mitglied des Madrider Protokolls in Internationalen Registrierungen benannt werden. Damit steigt die Zahl der Mitglieder das MMA/PMMA auf 85. Der Beitritt ist mit zwei Erklärungen verbunden: Die Frist für vorläufige Schutzversagungen beträgt 18 Monate und kann bei laufenden Widerspruchsverfahren darüber hinaus verlängert werden; Israel macht von der Möglichkeit eine Individualgebühr zu verlangen Gebrauch, die Festlegung dieser Individualgebühr erfolgt durch gesonderte Mitteilung. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 10/2010 http://www.wipo.int )
36.2010 BGH: Schutz des "Goldhasen" muss neu bestimmt werden: Durch Urteil vom 15.07.2010 hat der BGH (Az.: I ZR 57/08) in dem Streit ziwschen der Fa. Lindt und Sprüngli und der Fa. Riegelein über den Vertrieb von Osterhasen in Goldfolie und der möglichen Verletzung der 3 - D Marke der Fa. Lindt und Sprüngli eine weitere Entscheidung gefällt und das Berufungsurteil erneut aufgehoben und zur Bestimmung des Schutzumfangs der Marke an das OLG Frankfurt zurückverwiesen. (Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52676&pos=7&anz=157 )
35.2010 Vergabe der .co Domain weitgehend liberalisiert: Durch eine Liberalisierung der Vergabepraxis ist es jeder natürlichen und juristischen Person möglich direkt eine .co Domain für sich registrieren zu lassen. Die neue cTLD .co stellt eine interessante Alternative zur .com Doamin dar, z.B. als Vertippervariante oder für diejenigen, die Ihre .com Domain nicht rechtzeitig reservieren konnten. (Quelle: http://www.ebrandservices.com )
34.2010 Erste Domains in arabischen Schriftzeichen verfügbar: Seit 05.05.2010 sind in Ägypten, Saudi - Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) Domains in arabischen Schriftzeichen verfügbar. Für die Vergabe gelten unterschiedliche Fristen für die Sunrise Period und die Landrush Period. (Quelle: INTA Bulletin vom 15.06.2010 http://www.inta.org )
33.2010 Fernabsatzrecht - Aktuelle Gesetzesänderungen: Zum 11.Juni 2010 sind Änderungen im Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft getreten (BGBl. 2009 I S. 2355). Eine der wichtigsten Änderungen ist die Aufnahme einer Musterwiderrufs- und Musterrückgabebelehrung in das EGBGB. (Quelle: http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/news.html#c3311 )
32.2010 Norwegen: Verlängerung der Widerspruchsfrist: Für alle Markenveröffentlichungen ab dem 05.07.2010 in Norwegen gilt eine von zwei Monate auf drei Monate verlängerte Widerspruchsfrist.
31.2010 Rumänien: Verkürzung der Widerspruchsfrist: Seit 10.05.2010 gilt in Rumänien eine von drei auf zwei Monate verkürzte Widerspruchsfrist.
30.2010 Österreich: Widerspruchsverfahren seit 01.07.2010 eingeführt: Seit 01.07.2010 besteht nunmehr auch in Österreich die Möglichkeit Widerspruch gegen eine Markeneintragung einzureichen. Die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate nach dem Tag der Veröffentlichung. Bei internationalen Registrierungen mit der Benennung Österreichs knüpft die dreimonatige Widerspruchsfrist an die Veröffentlichung der internationalen Marke im Veröffentlichungsblatt der WIPO an und beginnt an dem auf den jeweiligen Ausgabemonat folgenden Monatsersten. (Quelle: http://www.patentamt.at )
29.2010 OAPI und Bulgarien: Geschmacksmuster - Senkung der Individualgebühren: Für der Benennung der OAPI beim Haager Musterabkommen wird die Individualgebühr zum 01.08.2010 auf CHF 108,00 für eine Gestaltung und auf CHF 162,00 für mehrere Gestaltungen, gesenkt. Ab 01.08.2010 erfolgt auch eine Reduzierung der Individualgebühr bei der Benennung von Bulgarien auf CHF 103,00 für die erste Gestaltung und auf CHF 55,00 für jede weitere Gestaltung. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 5 und 6/2010)
28.2010 Norwegen: Geschmacksmuster - Beitritt zum Haager Musterabkommen: Seit 17.06.2010 ist Norwegen Mitglied des Haager Musterabkommens. Der Beitritt ist mit drei Erklärungen verbunden. Die Veröffentlichung von Anmeldungen kann nicht länger als 6 Monate verzögert werden: die maximale Schutzdauer in bezug auf die Benennung Norwegens beträgt 25 Jahre; bei der Benennung Norwegens fällt die Level 2 Gebühr an, die CHF 60,00 für die erste Gestaltung und CHF 20,00 für jede weitere Gestaltung beträgt. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr.2/2010)
27.2010 UDRP-Entscheidung auf Übertragung nach deutschem Recht zulässig: Das LG Berlin hat in seinem Urteil vom 02.03.2010, Az.: 15 O 79/09, festgestellt, dass die Klage des ausländischen Inhabers einer Domain, deren Übertragung auf einen ausländischen Markeninhaber von einem Schiedspanel in einem UDRP-Verfahren bei der WIPO angeordnet wurde, auf Feststellung, dass nach deutschem Recht kein Übertragsrecht besteht, zwar zulässig, aber wegen rechtsmißbrauchs unbegründet sei. (Volltext der Entscheidung: (http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/urteile/100302-lg-berlin-15-o-7909-uebertragung-com-domain-rechtsmissbrauch.html)
26.2010 Haftung der DENIC als Störerin für offenkundige Namensrechtsverletzungen: Das OLG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 17.06.2010, Az. 16 U 239/09, die Entscheidung der 1. Instanz bestätigt, dass die DENIC als Störerin wegen der Registrierung der Domains "regierung-oberbayern.de", regierung-unterfraken.de", regierung-mittelfranken.de und "regierung-oberfranken.de" auf Löschung in Anspruch genommen werden kann, da es sich bei diesen Domainregistrierungen um für einen Sachbearbeiter, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, offenkundige, sich aufdrägende Namensrechtsverletzungen handelt. (Entscheidung im Volltext: (http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/urteile/100617-olg-frankfurt-am-16-u-23909-loeschungspflicht-denic-regierung-mittelfrankende-et-al.html)
25.2010 ICANN veröffentlicht die 4. Fssung des "Draft Applicant Guidebook" zur Registrierung neuer Top-Level-Domains ("new gTLDs"): Die in dem Entwurf vorgesehene Ausweitung des Domain Name Systems auf eine unbegrenzte Anzahl neuer gTLDs hat weitreichende Konsequenzen für die Markenindustrie. Nach Auskunft der ICANN werden zwischen 400 - 500 Anträge auf Registreirung einer neuen gTLD in der ersten Bewerbungsphase erwartet. (http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/neue-gtlds/icann-neue-gtld-neue-tld-new-gtld-new-tld.html)
24.2010 Libyen: Erste Markenurkunde erteilt: Nach 20 Jahren wurde vom libyschen Markenamt die erste Markenurkunde erteilt. Es ist zu hoffen, dass jetzt die mehr als 20.000 anhängigen Markenanmeldungen zügig bearbeitet werden. (Quelle: AGIP Bulletin 05/2010, www.agip.com)
23.2010 EuG: Tag der Anmeldung maßgebend für Beurteilung der Nichtigkeit einer Marke: Die Marke "Flugbörse", die für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 39, 42 eingetragen war, wurde mit Ausnahme der in die Klasse 42 fallenden Dienstleistungen " Verpflegung" und "Restaurants" gemäß Art. 51 Abs.1 Buchstabe a GMV für michtig erklärt. Nach Ansicht des EuG ist der maßgebende Zeitpunkt für die Beurteilung der Tag der Anmeldung. (Quelle: EuG, Beschluss vom 23.04.2010, Az.: C332/09P)
22.2010San Marino Änderung der Individualgebühr: Seit 12.Juli 2010 gelten
für die Benennung von San Marino neue Individualgebühren. Für die Anmeldung /
nachträgliche Schutzausdehnung betragen diese CHF 172,00 für drei Klassen und für
jede weitere Klasse CHF 50,00. Für die Verlängerung sind ebenfalls CHF 172,00 für
drei Klassen und für jede weitere Klasse CHF 50,00 fällig. Damit sinken die Anmeldegebühren
für die Benennung von San Marino um mehr als 10%. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 8/2010)
21.2010WIPO Neue Plattform für elektronische Dienste: Seit 08. Juni 2010 hat die
WIPO einen gemeinsamen Zugang zu ihren elektronischen Datenbanken unter
folgendem Link http://www.wipo.int/wipogold/en/
geschaffen. Alle Datenbanken sind kostenfrei und die WIPO hofft dadurch die
Benutzerfreundlichkeit ihrer Website weiter verbessern zu können. (Quelle: WIPO
Mitteilung vom 08.06.2010)
20.2010Oman Änderung der Individualgebühren: Seit 22.März 2010 gelten
für die Benennung des Oman neue Individualgebühren. Für die Anmeldung /
nachträgliche Schutzausdehnung betragen diese CHF 417,00 für jede Klasse. Für
die Verlängerung sind CHF 215,00 für jede Klasse fällig. Damit sinken die
Gebühren für die Benennung des Oman um mehr als 10%. (Quelle: WIPO Mitteilungen
Nr. 3/2010)
19.2010 Australien: Änderung der Individualgebühr: Seit 22.März 2010 gelten für die Benennung von Australien
neue Individualgebühren. Für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung
betragen diese CHF 343,00 für jede Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 278,00
für jede Klasse fällig. Damit steigen die Gebühren für die Benennung von
Australien um mehr als 20%. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 4/2010)
18.2010Google: Keine eigene Markenverletzung durch Speicherung von AdWORDS: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in
einer Entscheidung vom 23.03.2010 (Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08 – Google
/ Louis Vuitton) entschieden, dass durch das Benutzen von Adwords, die
eingetragenen Marken Dritter entsprechen, Google durch deren Speicherung selbst
keine Markenverletzung begeht. Allerdings kann eine Markenverletzung der
Werbenden vorliegen. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 32/10 des Gerichtshofs).
17.2010EU – weite Vereinheitlichung der Waren und
Dienstleistungen: Auf der Basis der
EuroClass – Datenbank des HABM, die 106.000 Waren und Dienstleistungen enthält,
schreitet der Harmonisierungsprozess innerhalb der EU bei den anerkannten Waren
und Dienstleistungen voran. Die WIPO hat die gesamte Datenbank erhalten. Die
Markenämter GB, SE, DE, BX, CZ, ES, FI und nunmehr auch DK,MT, CH haben Übersetzungen
von ca. 80.000 Waren und Dienstleistungen erhalten, um diese national
anzuerkennen. In Konfliktfällen entscheidet die WIPO. (Quelle: Eigene
Recherche)
16.2010EU: Neue
Website für Markenrecherche: Mehrere Markenämter der EU haben
eine gemeinsame Website geschaffen, um einen einheitlichen Recherchezugriff auf
ihre Markendatenbanken zu ermöglichen. Bisher beteiligen sich an dieser
Initiative: BX, CZ, DK, GB, IT, PT, HABM und die WIPO. Unter http://www.tmview.europa.eu
ist derzeit erst eine
Beta – Version verfügbar. Weitere Markenämter haben ihr Interesse an einer
Teilnahme signalisiert. (Quelle: Eigene Recherche)
15.2010 GM: Eintragungsurkunde nur noch als .pdf - Datei: Seit
09.12.2009 verschickt das HABM keine Eintragungsurkunden mehr. Die
Eintragungsurkunde wird als .pdf – Datei wenige Tage nach der Eintragung in der
Datenbank des HABM zum Download zur Verfügung gestellt. MyPage – Nutzer
erhalten den Link elektronisch, aller anderen Anmelder erhalten einen Brief mit
dem Link. (Quelle: Eigene Recherche)
14.2010 DE: Positionsmarke: Exakte
Beschreibung zwingend: Ohne eine
exakte Beschreibung ist die Anmeldung einer Positionsmarke nicht vollständig
und es kann kein Anmeldetag zuerkannt werden. Die Beschreibung ist Bestandteil
der grafischen Darstellung. Der Anmelder einer spezifischen Spitze einer
Schultüte musste diese Erfahrung vor dem BPatG machen. Er ergänzte zwar die
Beschreibung im Beschwerdeverfahren, erhielt auch einen Anmeldetag, scheiterte
letztendlich aber an der fehlenden Unterscheidungsfähigkeit der Marke. (Quelle:
Entscheidungen des BPatG Az. 29 W (pat) 19/08 vom 26.06.2009 betreffend
Markenanmeldung 30606675.0 www.bpatg.de )
13.2010 Eigene
Faxnummer für den Markenbereich in München: Seit Oktober letzten Jahres hat der Markenbereich in München mit der
089 / 2195-4000 eine eigene Faxnummer bekommen. Jena ist weiterhin unter der
Faxnummer 03641 / 40-5690 erreichbar. (Quelle: BlPMZ 2009, S.409)
12.2010Abstrakte
Farbmarke für Tapetenkleister: Ein Durchsetzungsgrad von 50% reichte für die Bejahung der
Verkehrsdurchsetzung der abstrakten Farbmarke Lila Pantone 258 für
Tapetenkleister. Das BPatG hatte zusätzlich berücksichtigt, dass die Farbmarke
eine überragende Bedeutung im Markt hatte, bei einem Marktanteil zwischen 50
und 71% über einen Zeitraum von 10 Jahren. (Quelle: BlPMZ 2009, S.446f.)
11.2010 Ghana:
Änderung der Individualgebühren: Seit
dem 06.Januar 2010 gelten für die Benennung von Ghana neue Individualgebühren.
Diese sind für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung in zwei Beträgen
zu entrichten. Für die Anmeldung CHF 156,00 für eine Klasse und CHF 156,00 für
jede weitere Klasse sowie für die Eintragung CHF 104,00 für eine Klasse und CHF
104,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 353,00 für die
erste Klasse und CHF 353,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO
Mitteilungen Nr. 18/2009)
10.2010 Belarus:
Neues Markengesetz; Am
25.01.2010 ist in Belarus ein neues Markengesetz in Kraft getreten. Die
Änderungen beziehen sich auf die Anerkennung der bekannten Marke und der
Möglichkeit für Dritte sechs Monate nach Verfall die Marke wieder anzumelden. Die
Benutzungsschonfrist wurde von 5 auf 3 Jahre verkürzt. (Quelle: www.petosevic.com)
09.2010 China: Ausländische
Begriffe in Lexika als Schutzversagungsgrund: Wird eine Marke für eine neue Technologie benutzt und ohne eigenes
Zutun zur Bezeichnung eben dieser Technologie in chinesische Lexika
aufgenommen, so besteht die Gefahr, dass das Freihaltebedürfnis für diese Marke
in China bejaht wird. Während in Deutschland nach § 16 MarkenG zumindest ein
Anspruch auf Aufnahme eines Hinweises, dass es sich um eine eingetragene Marke
handelt, für Folgeauflagen durchsetzbar wäre, sieht das chinesische
Markengesetz keinen derartigen Anspruch vor. Da gegen die Verleger auch kein
Anspruch auf Löschung besteht, kann nur durch Überzeugungsarbeit der drohende
Rechtsverlust vermieden werden. (Eigene Recherche)
08.2010 Der
Slogan von AUDI „Vorsprung durch Technik“ als Marke eintragungsfähig:Der
EuGH hat in seiner Entscheidung vom 21.01.2010 (Az.: C-398/08P) die
Eintragungsfähigkeit des Slogans der AUDI AG „Vorsprung durch Technik bejaht
und insoweit das Urteil des EuG aufgehoben. Neben einer nachgewiesenen
Benutzung seit 1991, war für den EuGH entscheidend, dass der Slogan eine
gewisse Originalität aufweist, ein Mindestmass an Interpretationsaufwand
erfordert bzw. bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess
auslöst. (Quelle: Eigene Recherche)
07.2010 Sudan
wurde Mitglied des Madrider Protokolls: Seit
06.Januar 2010 ist der Sudan das 81. Mitglied des Madrider Protokolls. Nachdem
der Sudan bereits Mitglied des Madrider Markenabkommens ist, erhöht sich die Mitgliederzahl
beider Abkommen von 84 Länder und Organisationen nicht. (Quelle: WIPO
Mitteilung Nr. 19/2009)
06.2010 DE: Neue
Widerspruchsgründe in § 42 MarkenG aufgenommen: Durch das Patentmodernisierungsgesetz wurden neue
Widerspruchsgründe in den § 42 Abs.2 Nr. 4 MarkenG aufgenommen. Neben der geschäftlichen
Bezeichnung, ist nunmehr auch die Benutzungsmarke (Marke kraft Verkehrsgeltung)
Widerspruchsgrund geworden. (Quelle: Eigene Recherche)
05.2010Umlautdomains nunmehr auch
als .eu – domains: Seit 10.12.2009
können bei der zentralen Registrierungsstelle „eurid“ auch Umlautdomains als
.eu – domains registriert werden. (Quelle: www.ebrandservices.com)
04.2010 China:
Änderung der Entscheidungspraxis bei der Anerkennung bekannter Marken: Die Anerkennung als bekannte Marke ist nur in
einem Verfahren, entweder einem Verwaltungs- oder einem Gerichtsverfahren
möglich. Die Entscheidungen in Verwaltungsverfahren werden in der Datenbank des
Markenamts veröffentlicht. Gerichtsentscheidungen werden nicht veröffentlicht.
Nunmehr hat der Supreme Court 14 Regeln zur Auslegung der gesetzlichen
Regelungen aufgestellt, die am 01.05.2009 in Kraft getreten sind. (Quelle:
Eigene Recherche).
03.2010 Harmonisierungsamt
wirbt für die Nutzung vom MyPage: Durch ein neues Release sollen die
Probleme vom MyPage beseitigt sein und das Harmonisierungsamt hofft dadurch
auch mehr als die bisherigen 3000 Nutzer für die elektronische Kommunikationsplattform
MyPage begeistern zu können. Neben der elektronischen Kommunikation mit dem Amt,
können Rechercheberichte online empfangen, persönliche Daten geändert,
Anmeldungen verwaltet und Berichte über den Status von Gemeinschaftsmarken-
oder IR – Markenanmeldungen empfangen werden (Quelle: Eigene Recherche)
02.2010 Singapur:
Änderung der Individualgebühren: Ab
22.Februar 2010 gelten für die Benennung von Singapur neue Individualgebühren. Für
die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung betragen diese CHF 247,00 für eine
Klasse und CHF 247,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 196,00
für die erste Klasse und CHF 196,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle:
WIPO Mitteilungen Nr. 1/2010)
01.2010Neues Formular
für Markenanmeldungen: Seit 11
/ 2009 ist für Markenanmeldungen eine neue Version des Formulars W 7005 zu
verwenden. Das Formular enthält zwei Änderungen: In Feld 3 wird auf die Nr. der
Allgemeinen Vollmacht des Vertreters Bezug genommen und in Feld 10 verweist das
Formular jetzt bei der Ausstellungspriorität auf ein neues Formular
„Ausstellungsbescheinigung“ W 7708. Dieses Formular muss von der Messeleitung
unterzeichnet werden. Das Formular kann von der Website des DPMA unter http://www.dpma.de/marke/formulare/index.html
herunter geladen werden. (Quelle: Eigene Recherche)
2009
37.2009 Grenzbeschlagnahmeanträge
bei der Zentrale Gewerblicher Rechtsschutz nur noch online möglich: Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz hat
ein Zentrales Datenbanksystem zum Schutz von Geistigen Eigentumsrechten –
online (kurz: ZGR-online) zum 04.05.2009 gestartet und den Rechteinhabern
lapidar schriftlich mitgeteilt, dass mit sofortiger Wirkung nur noch online
gestellte Anträge gestellt werden können. Die bisherigen Daten werden nicht
übernommen, so dass spätestens bei der Verlängerung eines
Grenzbeschlagnahmeantrags eine vollständige Neubeantragung auf elektronischem
Wege erforderlich ist. Die elektronische Antragstellung erfolgt über folgende
Internetadresse: https://www.fms-zgr.zoll.de
. (Quelle: Eigene Recherche
36.2009 Mexiko:
Grandfather - Bewerbungen für cTLD .mx jetzt möglich: Mexiko hat wieder die Möglichkeit der Reservierung
von Second Level Domainnamen zugelassen. Bis zum 31.Juli 2009 können sich
ausschließlich Inhaber einer so genannten Quelldomain bewerben, die „Open
Registration“ beginnt voraussichtlich im November 2009. Quelldomains sind die
bisher möglichen Third – Level Domainnamen - .com.mx, .org.mx, .gob.mx,
.edu.mx, .net.mx, die vor dem 01. März 2009 registriert wurden. Die Bewerbungen
in der „Grandfather“ Phase müssen über den Registrar der Quelldomain erfolgen.
(Quelle: Eigene Recherche)
35.2009 China: 698.000 Markenanmeldungen
2008: Das chinesische Markenamt (TMO
der SAIC) hat 2008 698.000 Markenanmeldungen erhalten, 750.000
Markenanmeldungen wurden geprüft und 403.000 Marken eingetragen. 590.000
Markenanmeldungen wurden dabei von chinesischen Markenanmeldern eingereicht.
Daneben wurden noch 17.343 Internationale Registrierung mit Benennung der
Volksrepublik China geprüft. Die hohe Zahl nationale Markenanmeldungen hängt auch
damit zusammen, dass China immer noch für jede Waren- oder
Dienstleistungsklasse eine eigene Markenanmeldung verlangt, während bei der
Benennung der Volksrepublik China im Rahmen einer Internationalen Registrierung
mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen benannt werden können. (Quelle: www.sipo.gov.cn )
34.2009 China: Markenverletzungen.
Schwellwerte für die Einleitung eines Strafverfahrens: Markenverletzungen können in China sowohl in einem
Verwaltungsverfahren, das die AIC durchgeführt, als auch durch eine Klage bei
einem den ordentlichen Gerichten verfolgt werden. Relativ unbekannt ist, dass
das Verwaltungsverfahren auch in ein Strafverfahren übergeleitet werden kann.
Voraussetzung ist das Erreichen bestimmter Schwellenwerte. Bei der Verletzung
durch natürliche Personen sind dies entweder 20.000 Produkte, ein Umsatz von
ca. 5.000 Euro oder ein Gewinn von ca. 3.000 Euro. Bei juristischen Personen
sind dies entweder 60.000 Produkte, ein Umsatz von ca. 15.000 Euro oder ein Gewinn
von 9.000 Euro. Die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung sollte bei
der Festlegung einer Verletzungsstrategie in China berücksichtigt werden.
(Quelle: Eigene Recherche)
33.2009 WIPO: 2008 erreichen 2329
Klagen das UDRP Schiedsgericht:
Cybersquatting – Verfahren, die vor dem UDRP Schiedsgericht landeten, haben
damit um 8% zugenommen. 2726 Verfahren bezogen sich dabei auf die .com gTLD.
Dabei setzen sich in 85% der Fälle die Kläger durch. (Quelle: www.domain-recht.de / Newsletter Nr.
456)
32.2009 Haftung des Admin-C weiter
umstritten: Nachdem das LG Stuttgart
Ende Januar einen Admin-C noch als Störer angesehen hatte und dessen Haftung
dadurch begründet hatte, kam das OLG Düsseldorf ein paar Tage später zum
gegenteiligen Ergebnis (Urteil vom 03.02.2009, Az.: I-20 U 1/08). Für das OLG
Düsseldorf war der Admin-C lediglich Ansprechpartner der DENIC, ohne
Prüfungspflichten im Außenverhältnis zu Dritten. (Quelle: www.domain-recht.de / Newsletter Nr. 454)
31.2009 China:
Verfahrensänderungen beim Grenzbeschlagnahmeverfahren: Ab 01.07.2009 werden Verfahrensänderungen beim
Grenzbeschlagnahmeverfahren in China in Kraft treten. Die Änderungen betreffen
insbesondere das Anmeldeverfahren und die Untersuchungsmöglichkeiten der
Zollbehörden (GAC – General Administration of Customs). (Quelle: Eigene
Recherche)
30.2009 China: 56.634
Markenverletzungsverfahren von SAIC durchgeführt: 2008 hat die Behörde für die Verfolgung von
Markenverletzungen (SAIC – State Administration for Industry and Commerce)
56.634 abgewickelt, was eine Steigerung von 12,55% gegenüber 2007 bedeutet. 11.142
Fälle entfielen dabei auf die Verletzung von Markeneintragungen ausländischer
Markeninhaber. (Quelle: Rouse China IP Express 316)
29.2009 China: Interkulturelle
Kompetenz wird immer mehr zur Grundlage für die Realisierung von
Schutzkonzepten: Sowohl bei der
Entwicklung von Markenkonzepten, bei der Schutzstrategie als auch bei der
Durchsetzung von Markenrechten ist immer häufiger interkulturelle Kompetenz
gefragt. Das Verstehen der chinesischen Verbraucher, das Entwickeln von Marken
in chinesischen Schriftzeichen und nicht zuletzt das Entwickeln von
Bekämpfungsstrategien gegen Hersteller
von Produktfälschungen, zwingt zur Auseinandersetzung mit dem Wertesystem der
chinesischen Gesellschaft. (Quelle: Eigene Recherche)
28.2009 Venezuela: Findet
zukünftig wieder das Abkommen von Cartagena (Beschluss Nr. 486 des Andenpakt) auf
Marken Anwendung: Nachdem am
17.09.2008 der Präsident des Venezolanischen Patent- und Markenamts verkündet
hatte, dass wieder das alte IP – Law von 1955 auf Marken Anwendung findet,
müssen seitdem Markeneintragungen in zwei Tageszeitungen veröffentlicht werden,
müssen Markenanmelder auf Widersprüche antworten, um nicht ihre Rechte zu
verlieren und vor allem findet wieder die alte nationale Klassifikation
Anwendung. Inzwischen wurde gegen diese Entscheidung Rechtmittel beim Obersten
Gerichtshof eingelegt. (Quelle: INTA Bulletin March 1, 2009)
27.2009 Markenrechtsrichtlinie und
GemeinschaftsmarkenVO neu kodifiziert:
Aufgrund einiger inhaltlicher Änderungen wurden sowohl die
Markenrechtsrichtlinie als Richtlinie 2008/95/EG als auch die
GemeinschaftsmarkenVO als Verordnung (EG) Nr. 207/2009 neu kodifiziert. (Quelle:
Eigene Recherche)
26.2009 Risiken der Seniorität
beachten: Die Aufgabe einer
nationalen Markeneintragung nach Geltendmachung der Seniorität im Rahmen einer
Gemeinschaftsmarkenanmeldung, birgt neben dem Risiko, dass eine Prüfung der
Rechtswirksamkeit der Geltendmachung durch das Harmonisierungsamt nicht
erfolgt, auch die Gefahr, dass nur ein Teil des Staatsgebiets durch die
Gemeinschaftsmarke abgedeckt wird. Dies ist z.B. bei Dänemark der Fall. Nur eine
nationale dänische Markeneintragung gibt auch Schutz für Grönland und die
Färöer Inseln. (Quelle: Eigene Recherche)
25.2009 Die Gebühren für die Gemeinschaftsmarke
sind seit 01.05.2009 erheblich gesunken: Durch die VO (EG) Nr. 355/2009 sind die Kosten für Gemeinschaftsmarken
erheblich gesunken. Die Eintragungsgebühr ist vollständig weggefallen. Die Anmeldegebühr
beträgt seit 01.05.2009 EUR 1050,00 bzw. EUR 900,00 für die elektronische
Anmeldung. In den Genuss der neuen Gebührenregelung kommen nicht nur alle
Markenanmeldungen nach dem 01.05.2009, sondern auch alle laufenden
Markenanmeldungen, bei denen noch keine Aufforderung zur Zahlung der
Eintragungsgebühr zugestellt wurde. Die Gebühr für die Benennung der EM im
Rahmen des PMMA wurde ebenfalls erheblich gesenkt und zwar von EUR 1450,00 auf
EUR 870,00 zzgl. einer Klassengebühr von EUR 150,00 ab der 4. Klasse.
Allerdings tritt diese Gebührensenkung erst drei Monate nach der Mitteilung an
die WIPO in Kraft, so dass derzeit die Benennung der EM teurer ist, als die
direkte Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke. (Quelle: Eigene Recherche)
24.2009 Markenrechtsrichtlinie und
GemeinschaftsmarkenVO neu kodifiziert:
Durch einige inhaltliche Änderungen wurden die Markenrechtsrichtlinie als
Richtlinie 2008/95/EG und die GemeinschaftsmarkenVO als Verordnung (EG) Nr. 207/2009
neu kodifiziert. (Quelle: Eigene Recherche)
23.2009 Neue
Individualgebühren für eine Vielzahl von Mitgliedsstaaten: Am 01.04.2009 haben sich die
Individualgebühren für Australien, Island, Japan, Schweden, Südkorea und UK
geändert, am 14.04.2009 für Finnland, am 27.04.2009 für Moldawien und am
01.06.2009 werden sich die Individualgebühren für die Türkei ändern.(Quelle: WIPO Mitteilungen)
22.2009 Hohe Zahl von Beanstandungen bei der
Benennung der USA: Das amerikanische
Patentamt ist bemüht die Zahl von Beanstandungen bei der Benennung der USA zu
reduzieren. Deshalb weist das USPTO daraufhin, dass eine Angabe der Art der
juristischen Person bzw. die Staatsbürgerschaft, die Übersetzung bzw. die
Angabe der Bedeutung der Marke, die Angabe von Farben und die Zustimmung des
Namensinhabers bei Namensmarken, erforderlich sind. Daneben ist besondere
Sorgfalt bei der Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
notwendig. Dabei hilft die validierte Datenbank des USPTO. (Quelle: WIPO
Mitteilung 16/2008)
21.2009 Geben Internationale Registrierungen den gleichen Schutz wie nationale
Markeneintragungen?:
Grundsätzlich ja, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Zur Durchsetzung der
Markenrechte, müssen die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten die
Internationale Registrierungen den nationalen Markeneintragungen gleichsetzen.
Leider haben einige Mitgliedsstaaten ihre Hausaufgaben nicht gemacht und die
entsprechenden Regelungen noch nicht erlassen. Dazu zählen eine Vielzahl
afrikanischer Länder, wie z.B. Botswana, Lesotho, Liberia, Namibia, Sierra
Leone, Sudan, Swaziland und Zambia. Effektiven Markenschutz erhält man in
diesen Ländern nur durch nationale Markeneintragungen. (Quelle: Eigene
Recherche)
20.2009 DPMA erzielt 2008 Überschuss in Millionenhöhe: Der Haushalt des DPMA schloss 2008 bei Einnahmen
von 294,5 Millionen EUR und Ausgaben von 201,4 Millionen EUR, mit einem
Überschuss von 93,1 Millionen EUR. Es scheint aber keine Überlegungen zu geben,
durch Gebührensenkungen diesen Überschuss im Interesse der Markeninhaber zu
verringern. (Quelle: BlPMZ 2009, S.125)
19.2009 Fast 74000
Markenanmeldungen 2008: 2008 wurden 73903 Marken angemeldet. Damit sind fast 780.000 Marken im
deutschen Markenregister eingetragen. 52,2% der Markenanmeldungen entfielen auf
die 34 Warenklassen und 47,8% auf die 11 Dienstleistungsklassen. Angemeldet wurden
44278 Wortmarken und 29238 Bildmarken bzw. Wort-/Bildmarken. Den bescheidenen
Rest von 387 Markenanmeldungen stellen die sog. neuen Markenformen dar. Über
die WIPO wurden 6869 Anträge auf Schutzbewilligung für Deutschland gestellt.
(Quelle: BlPMZ 2009, S.119)
18.2009 Am 28.04.2009 startete das
neue DPMAregister: Die bewährten Recherchetools DPMA Publikationen und
DPINFO wurden für Marken als DPMAregister vereinheitlicht. Dies ist die gute
Nachricht. Es gibt aber auch ein paar kleinen Wehrmutstropfen: Die
Gemeinschaftsmarken werden erst Ende 2010 wieder integriert werden,
Überwachungsaufträge im DPMAkurier müssen erneut eingegeben werden und die
anderen Schutzrechtsarten werden erst zu einem späteren Zeitpunkt integriert.
Im nächsten Newletter werden wir über die neuen Recherchemöglichkeiten
berichten. (Quelle: Eigene Recherche)
17. 2009 DPMA: 9. Ausgabe der
„Locarno-Klassifikation“ in Kraft
Seit 01.01.2009 findet bei
Geschmacksmusteranmeldungen die 9. Ausgabe der Klassifikation für gewerbliche
Muster und Modelle („Locarno-Klassifikation“) Anwendung. (Quelle: DPMA
Newsletter vom 02.12.2008)
Seit 23.09.2008 besteht die Möglichkeit innerhalb von 10 Tagen eine
Eintragung eines Gemeinschaftsdesigns zu erhalten, unter drei Voraussetzungen:
Die Anmeldung wird elektronisch eingereicht, die Gebühren können von einem
laufenden Konto abgebucht werden und es wird keine Priorität in Anspruch genommen
oder die Prioritätsunterlagen sind beigefügt. (Quelle: Alicante News 10/2008)
15.2009 Haager Musterabkommen:
Neue Mitglieder der Genfer Akte
Nach Syrien (Newsletter 12 – 05/2008) sind auch
Litauen und die OAPI der Genfer Akte zum Haager Musterabkommen beigetreten.
Damit hat die Genfer Akte derzeit 28 Mitglieder und das Haager Musterabkommen
insgesamt 50 Mitglieder. Die vollständige Mitgliederliste ist auf der Website
der WIPO www.wipo.int zu finden. (Quelle:
WIPO Mitteilungen 8 – 9/2008)
14.2009 ICANN veröffentlicht Bewerberhandbuch für neue
TLDs
ICANN will Interessenten
die Möglichkeit einräumen, eine eigene TLD einzurichten. Dies dürfte
insbesondere für größere Firmen von Interesse sein. Bei einer Bewerbungsgebühr
von USD 185.000,00 wird sich das Interesse von kleineren Firmen in Grenzen
halten. Bestehende Kennzeichenrechte sollen im Vergabeverfahren berücksichtigt
werden. Das 97 – seitige Bewerberhandbuch ist auf der Seite der ICANN www.icann.org veröffentlicht. (Quelle:
Domain-recht.de Newsletter Nr. 437)
13.2009 China – Bis Ende 2007 1234
Marken als „Bekannte Marken“ anerkannt
Allein
in 2007 wurden in China 427 weitere Marken als „Bekannte Marken“ anerkannt und
genießen somit Schutz auch außerhalb des Warenähnlichkeitsbereichs, damit stieg
die Gesamtzahl der anerkannten bekannten Marken auf 1234. Ein Antrag auf
Anerkennung kann nur in einem laufenden Verfahren gestellt werden. (Quelle:
Newsletter NTD 07, 2008 / www.chinantd.com)
12.2009 China – Shanghai IP Arbitration Court eingerichtet
Seit 29.10.2008 besteht bei vertraglichen
Streitigkeiten in Bezug auf IP – Rechte, eine weitere Möglichkeit der Streitlösung mittels Schiedsverfahren.
Das neu eingerichtete Schiedsgericht soll mit fachlich qualifizierten Schiedsrichtern
besetzt sein. ( Quelle: Rouse Newsletter 27.11.2008 / www.sipo.gov.cn )
11.2009 Jordanien – Änderungen des Markengesetzes
Seit 16.04.2008 hat Jordanien Regelungen zur
„Bekannten Marke“ ins Markengesetz aufgenommen. Zudem ist die Eintragung von
Lizenzvereinbarungen nicht länger zwingend und die Höchststrafe für
Markenverletzungen wurde auf ca. USD 8.500 verdoppelt. (Quelle: INTA Bulletin vom 01.11.2008)
10.2009 Portugal – Declaration of Intent to Use nicht länger
erforderlich
Bisher musste für
Markeneintragungen mit Schutz in Portugal alle 5 Jahre eine „Declaration of
Intent to Use“ eingereicht werden. Seit 26.07.2008 ist dies nicht mehr erforderlich.
(Quelle: Paul César Ferreira Circular Letter No.5/2008)
09.2009 United Kingdom – Seit 01.10.2008 gilt eine auf 2
Monate verkürzte Widerspruchsfrist
(bisher 3 Monate) (Quelle: Thomson CompuMark)
08.2009 Zunahme von
Produktfälschungen durch neue Freigrenzen für Reisemitbringsel zu befürchten
Mit Wirkung vom 01.12.2008 wurden die Freigrenzen für
Reisemitbringsel für See- und Flugreisende von 175 EURO auf 430 EURO erhöht.
Für Bahn und PKW – Reisende beträgt die Freigrenze 300 EURO. Da nur die
Benutzung von Marken im geschäftlichen Verkehr untersagt werden kann, werden damit Verbraucher
zusätzlich angeregt, Produktfälschungen zu kaufen und zu importieren, ohne dass
sie Sanktionen zu befürchten brauchen.(Quelle: AWI 12/2008)
07.2009 Sinken bei der
Gemeinschaftsmarke die Anmelde- und Registrierungsgebühr 2009?
Die Kosten für eine Gemeinschaftsmarke (Anmelde- und
Eintragungsgebühr) sollen sich 2009 von 1650 EURO auf 1000 EURO verringern. (Quelle: INTA – Bulletin
01.11.2008)
06.2009Keine internationale
Erschöpfung im Europäischen Wirtschaftsraum:
Der EFTA – Gerichtshof hat in dem Fall „REDEKEN“ durch Urteil vom 08.07.2008
(E-9/07 – E-10/07) entschieden, dass nicht nur in den Mitgliedsstaaten der EU
sondern auch in den EFTA – Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) die
nationalen Gesetzgeber nicht berechtigt sind, die internationale Erschöpfung
bei Marken einzuführen. (Quelle: GRUR Int. 2008, S.876 / www.eftacourt.lu )
05.2009 Ghana,
Sao Tome and Principe und Bosnia and Herzegovina neue Mitglieder des Madrider
Protokolls
Während Ghana und Sao
Tome and Principe bereits seit Ende 2008 Mitglieder des PMMA sind, tritt die
Mitgliedschaft von Bosnia and Herzegovina am 27. Januar 2009 in Kraft. Die Zahl
der Mitglieder des PMMA erhöht sich damit auf 78. Die Mitgliederzahl beider
Abkommen erhöht sich damit auf 84 Länder und Organisationen. (Quelle: WIPO
Mitteilungen)
06.2009
WIPO
verbessert elektronische Zahlungsmöglichkeiten bei Gebühren:
Seit 05. November 2008 können nahezu alle Gebühren,
mit Ausnahme der Anmeldegebühren, mit Kreditkarte oder über ein laufendes
Konto bei der WIPO bezahlt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.wipo.int/madrid/en/ (Quelle: WIPO
Mitteilung 16/2008)
03.2009 DPMA neues Formular für
Markenanmeldungen
Seit dem 01.09.2008
gibt es für nationale Markenanmeldungen ein geändertes Formular W 7005, das
der Aufhebung des Sicherungsklausel des PMMA Rechnung trägt und jetzt explizit
vorsieht, dass gleichzeitig mit der nationalen Markenanmeldung ein Antrag auf
Internationale Registrierung eingereicht werden kann. (Quelle: Eigene
Recherche)
02.2009 Änderungen der
Markenverordnung
Seit dem 01.11.2008
gibt es Änderungen im Eintragungsverfahren, die sich im Wesentlichen auf die
Anzahl und die Größe der Markenwiedergabe (zwei Wiedergaben, Mindestbreite oder
– höhe von 8 cm), auf die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse (Schriftgröße
11pt, Zeilenabstand 1,5) und die Anforderungen an Datenträger und Grafikformate
beziehen.
(Quelle: http://www.dpma.de/service/aktuelles/aenderungmarkenverordnung/index.html
) 01.2009 Markeneintragungen bzw.
Domainregistrierung keine Markenverletzung
In der Entscheidung „Metrosex“ hat der BGH nochmals ausführlich
dargestellt, warum eine Markenanmeldung /. Markeneintragung bzw. eine
Domainregistrierung an sich keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens
darstellt und damit auch keine Markenverletzung einer älteren Markeneintragung
vorliegen kann. Lesenswerte Entscheidung. ( Quelle: GRUR, 2008, S. 912ff.)
2008
36.2008 Madrider Protokoll: Bahrain Änderung der Individualgebühren
Ab dem 12.07.2008 gelten für die Benennung von Bahrain neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 333,00 für die erste Klasse und CHF 333,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 167,00 für die erste Klasse und CHF 167,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 10/2008)
35.2008 Madrider Protokoll: USA Änderung der Individualgebühren
Ab dem 12.07.2008 gelten für die Benennung der USA neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 337,00 für die erste Klasse und CHF 337,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 415,00 für die erste Klasse und CHF 415,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 9/2008)
34.2008 Madrider Protokoll: Großbritannien Änderung der Individualgebühr
Ab dem 01.07.2008 gelten für die Benennung von Großbritannien neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 369,00 für die erste Klasse und CHF 102,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 409,00 für die erste Klasse und CHF 102,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 8/2008)
33.2008 Madrider Protokoll: Japan Änderung der Individualgebühr
Seit dem 01.06.2008 gelten für die Benennung von Japan neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 115,00 für die erste Klasse und CHF 88,00 für jede weitere Klasse (1.Teil). Nachdem Japan neben Kuba das einzige Land ist, bei dem die Gebühr in zwei Teilen zu zahlen ist, beträgt der 2. Teil CHF 383,00 für die erste Klasse und CHF 383,00 für jede weitere Klasse. Der neu festgesetzte Betrag für den 2.Teil wird für alle Markeneintragungen fällig, bei denen der 2. Teil der Gebühr nach dem 01.06.2008 fällig wird. Für die Verlängerung sind CHF 494,00 für die erste Klasse und CHF 494,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 7/2008)
32.2008 Syrien ist der Genfer Akte des Haager Musterabkommens beigetreten
Seit 07.05.2008 ist Syrien das 26. Mitglied der Genfer Akte. Die Mitgliederzahl des Haager Musterabkommens erhöht sich damit auf 48 Länder und Organisationen. (Quelle. WIPO Mitteilung Nr. 3/2008)
31.2008 Kroatien Anmeldebestätigung abgeschafft
Kroatien verzichtet zukünftig auf die Übermittlung einer Anmeldebestätigung, in der bisher die Anmeldenummer und der Anmeldetag enthalten war. Die Anmeldenummer erfährt man zukünftig über die erste Korrespondenz mit dem Markenamt. Das Eintragungsverfahren soll dadurch beschleunigt werden. (Quelle: www.petosevic.de )
30.2008 HABM Nationale Rechercheberichte seit dem 10.03.2008 optional
Seit dem 10.03.2008 werden bei der Gemeinschaftsmarkeanmeldung von den teilnehmenden 16 Mitgliedsländern nur noch gegen eine Gebühr von EURO 192,00 Rechercheberichte erstellt und dem Anmelder übermittelt. Der Antrag ist bei der Anmeldung zu stellen. Auf dem Anmeldeformular wurde ein neues Feld geschaffen. (Quelle: Eigene Recherche)
29.2008 Rekordjahr für Gemeinschaftsmarken (GM) und Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM)
Mit 90.000 GM - Anmeldungen und fast 80.000 GGM - Anmeldungen konnte das Harmonisierungsamt wieder Rekordzahlen vermelden. Deutsche Anmelder sind mit 17% bei den GM und mit 24% bei den GGM führend. (Quelle: HABM Pressemitteilung vom 06.03.2008)
28.2008 Madagascar wurde Mitglied des Madrider Protokolls
Seit 28.04.2008 ist Madagascar das 75. Mitglied des Madrider Protokolls. Die Mitgliederzahl beider Abkommen erhöht sich damit auf 82 Länder und Organisationen. Madagascar hat erklärt, dass für Schutzversagungen eine Frist von 18 Monaten gilt. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr.5/2008)
27.2008 WIPO Neuer Anmelderekord bei Internationalen Registrierungen
2007 wurden 39.945 Internationale Registrierungen eingereicht. China und Russland wurden in 16.676 bzw. 15.455 Anmeldungen benannt und sind damit führend. Der Anteil von Anmeldern aus Asien und Amerika beträgt inzwischen jeweils 10% mit hohen Zuwachsraten. Damit bestanden Ende 2007 483.210 Internationale Registrierungen mit 5.410.918 nationalen Benennungen. (Quelle: Eigene Recherche)
26.2008 Francis Gurry als Generalsekretär der WIPO nominiert
Der Australier Francis Gurry wurde mit 42:41 Stimmen als nächster Generalsekretär der WIPO nominiert. Die Ernennung erfolgt durch die Generalversammlung, die vom 22. - 30. September 2008 stattfindet. (Quelle: WIPO Pressemitteilung vom 13.05.2008)
25.2008 Rechtsschutzversicherung im IP - Bereich vorgestellt
Die Marken- und Patenrechtsschutzversicherung Vertriebsgesellschaft mbH (GMP) bietet seit Februar 2008 eine Patent-, Marken- und Urheberrechtsschutzversicherung an. Versichern können sich Privatpersonen und kleine und mittelständische Unternehmen bis 100 Mitarbeiter. Bei einer Deckungssumme von EURO 100.000 betragen die jährlichen Prämien zwischen EURO 2.200 und EURO 3.900. Informationen findet man unter www.patent-rechtsschutz.de (Quelle: www.markenbusiness.com Newsletter vom 18.04.2008)
24.2008 Zoll beschlagnahmte 2007 in 7.752 Fällen Produktfälschungen
Der deutsche Zoll konnte bei den Einfuhrkontrollen 2007 in 7.752 Fällen, Produktfälschungen im Wert von 426 Millionen EURO beschlagnahmen. Dabei machen zu wenig Markeninhaber von einem Grenzbeschlagnahmeantrag Gebrauch, der Voraussetzung für ein Tätigwerden des Zolls ist. 2007 lagen nur 730 Grenzbeschlagnahmeanträge für Deutschland vor. Der Download von Anträgen iat auf www.zoll.de möglich. (Quelle: Markenverband, Mitglieder-Rundschreiben Nr. 21/2008)
23.2008 Patent - und Markenamt in Montenegro eröffnet
Soeben haben wir erfahren, dass das Patent- und Markenamt in Montenegro am 28. Mai 2008 eröffnen wird. (Quelle. www.petosevic,com )
22.2008 Dr. Torsten Bettinger veröffentlicht Handbuch des Domainrechts
Dr. Torsten Bettinger, Referent von marktplatz-marke, veröffentlicht ein epochales Werk zum Domainrecht im Heymanns Verlag. Das Handbuch des Domainrechts wird in der nächsten Ausgabe des Newsletters kurz besprochen. In der Zwischenzeit finden sie die Gliederung des Werks, eine Leseprobe und auch ein Bestellformular auf der Website des Autors:
Streitigkeiten um TLDs nehmen weiter zu. Wie aktuelle Zahlen der WIPO zeigen, ist die Zahl missbräuchlich registrierter TLDs 2007 um weitere 18% gestiegen. Seit Einführung der Uniform Name Dispute Resolution Policy (UDRP) Ende 1999 sind bisher insgesamt 12.334 Fälle bearbeitet worden, wobei rund ein Viertel ohne Entscheidung des Gremiums gelöst werden konnten. In den übrigen Fällen wurde zu 85% eine Übertragung des Domainnamens angeordnet. 15% der Beschwerden wurden abgelehnt.
20.2008 Domain-Grapping auch bei Dienstleistungsunternehmen
Chinesen betreiben Domain-Grapping selbst bei Unternehmensberatungen. Wie der aktuelle Fall der Unternehmensberatung Simon-Kucher & Partners zeigt, macht die missbräuchliche Domain-Registrierung von Markennamen selbst vor Dienstleistern nicht halt. Unter dem Firmennamen und der Domainadresse (mit .cn Endung) des Bonner Beratungsunternehmens bietet in China seit kurzem ein fremdes Unternehmen fast identische Beratungsleistungen an.
19.2008Grafische Darstellung einer Hörmarke als GM durch Sonogramm mit MP3 – Datei:
Während das Harmonisierungsamt und auch die Beschwerdekammern ein Sonogramm allein nicht als ausreichende grafische Darstellung einer Hörmarke ansehen, wird ein Sonogramm dann zugelassen, wenn gleichzeitig eine MP3 – Datei mit eingereicht wird. Ausreichend ist natürlich weiterhin eine Notenschrift. Inzwischen sind in der Datenbank „CTM-ONLINE“ 82 Anmeldungen und Eintragungen von Hörmarken enthalten. (Quelle: Pressemitteilung CP/07/01 zum Tarzanschrei)
18.2008 WIPO Datenbank „ROMARIN“ steht für Markenrecherchen kostenfrei zur Verfügung:
17.2008 Parallelimporte von Arzneimitteln in der EU auch in neu gestalteter Verpackung zulässig:
Werden Arzneimittel aus einem Land der EU reimportiert und gestaltet der Importeur eine Verpackung unter Verwendung der Marke des Originalherstellers neu, so liegt keine Schädigung des Rufs der Marke des Originalherstellers vor, wenn ein deutlicher Hinweis auf den Importeur aufgedruckt ist und die Verpackung auch nicht schadhaft, von schlechter Qualität oder unordentlich ist. (Quelle: BGH, Urt. 14.6.2007, GRUR 2007, S. 1075ff)
16.2008Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Kinder“ und „Kinderzeit“:
Der Hersteller der berühmten „Kinder“ Schokolade, als Inhaber der durchgesetzten Marke „Kinder“, konnte die Verwendung der Bezeichnung „Kinderzeit“ für ein Milchdessert nicht untersagen.Ein Unterlassungsanspruch scheiterte daran, dass Verkehrsdurchsetzung nur für die spezifische Gestaltung von „Kinder“ bestand und zudem das Wort Kinder in der Bezeichnung „Kinderzeit“ keine selbständig kennzeichnende Funktion hatte. (Quelle: BGH, Urt. 20.9.2007, GRUR 2007, S. 1066ff )
15.2008 Eigenes Patent- und Markenamt für Second Life (SL): Für die virtuelle Welt des SL, die von der amerikanischen Gesellschaft Linden Lab geschaffen wurde, wurde jetzt ein virtuelles Patent- und Markenamt unter http://www.slpto.com gegründet. Das neue SLPTO hat allerdings keine rechtliche Legitimation. ( INTA Bulletin 15.01.2008)
14.2008Saudi – Arabien ratifiziert das Markenrecht des GCC - Staaten:
Nach Qatar und den Vereinigten Arabischen Emiraten hat Saudi – Arabien am 03.12.2007 als dritter Staat des GCC das gemeinsame Markengesetz ratifiziert. Das Gesetz tritt erst nach der Ratifizierung der drei weiteren Mitgliedsstaaten (Bahrain, Kuwait und Oman) in Kraft. Das materielle Markenrecht würde dadurch harmonisiert, allerdings wird weiterhin für jeden Mitgliedsstaat eine gesondert Markenanmeldung erforderlich sein. (Quelle: AGIP Bulletin 12 / 2007)
13.2008Serbien: Neue TLD .rs angekündigt:
Der Registrar in Serbien hat eine neue cTLD .rs sowie eine Third Level Domain .co.rs angekündigt. Voraussetzung für die Reservierung ist eine lokale Kontaktadresse. Die Umwandlung von .yu – Domains in .rs – Domains soll bis 01.10.2009 möglich sein. (Quelle: CSC – Newsletter vom 18.01.2008)
12.2008Syrien erschwert formelle Abwicklung von Markenanmeldungen:
Das syrische Markenamt verlangt für jede Markenanmeldung eine eigene notariell beglaubigte Vollmacht. Ihr lokaler Markenanwalt kann aber auch eine legalisierte Vollmacht bei einem Notar in Syrien hinterlegen und hiervon beglaubigte Abschriften erstellen lassen, dies erleichtert die Abwicklung. (Quelle: AGIP Bulletin 12 / 2007)
11.2008Portugal Liberalisierung für die Vergabe der .pt – Domain:
Ab 01.05.2008 ist für die Reservierung einer .pt – Domain nicht mehr länger eine eingetragene Marke oder ein gleich lautender Firmenname in Portugal erforderlich. Umgekehrt sollten Marken- und Firmeninhaber bis zum 30.04.2008 Reservierungen vornehmen.(CSC – Newsletter vom 24.01.2008)
10.2008Polen Änderungen des Markengesetze wirksam seit 01.11.2007:
Zum 01.11.2007 sind eine Vielzahl von Änderungen des polnischen Markengesetzes in Kraft getreten. Die elektronische Markenanmeldung wird eingeführt. Änderungen von eingereichten Markenanmeldungen sind zulässig, sofern nicht die charakteristischen Bestandteile verändert werden. Teilweise Schutzversagung nur für einzelne Waren und Dienstleistungen wurde eingeführt. Es wurde klargestellt, dass die fünfjährige Benutzungsschonfrist für Internationale Registrierungen mit dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung im Markenblatt beginnt. (INTA Bulletin 15.01.2008)
09.2008 Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Haager Musterabkommen
Mit Wirkung vom 01.01.2008 ist die Europäischen Gemeinschaft Mitglied des Haager Musterabkommens geworden. Der Beitritt ist mit drei Erklärungen verbunden: Anmeldungen können nicht über das Harmonisierungsamt eingereicht werden; die maximale Schutzdauer in Bezug auf die Benennung der EU beträgt 25 Jahre; bei der Benennung der EU fällt eine Individualgebühr an, die CHF 103,00 für jedes Geschmacksmuster beträgt. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 7 und 9 /2007)
08.2008 Verwendung einer Marke als Metatag stellt Markenverletzung dar
In konsequenter Weiterführung der Entscheidung „Impulse“ (GRUR 2007,65) hat der BGH entschieden, dass die Benutzung einer fremden Marke zu Werbezwecken als Metatag oder in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ eine Markenverletzung darstellt und der Inhaber der Website sich nicht auf die Erschöpfung berufen kann, wenn sich die Werbung nicht auf konkrete Originalprodukte unter dieser Marke bezieht. (Quelle: GRUR 2007, S. 784ff)
07.2008 Phase 3 der Sunrise Period für .asia – domains endet am 15.01.2008
Phase 3 läuft vom 13. November 2007 bis 15. Januar 2008: Unternehmens- und Organisationsnamen mit offizieller Registrierung vor dem 6. Dezember 2006 können hier angemeldet werden. Phase 4: Die allgemeine Landrush-Phase beginnt am 8. Februar 2008. Die Live-Registrierung startet im März 2008. (Eigene Recherche)
06.2008 United Kingdom Verzicht auf Amtsprüfung älterer Rechte
Seit dem 01.10.2007 weist das britische Patentamt im Eintragungsverfahren keine Markenanmeldungen wegen entgegenstehender Marken Dritter zurück. Die Inhaber älterer entgegenstehender Marken müssen Widerspruch innerhalb der 3 – Monatsfrist nach Veröffentlichung einlegen. Allerdings führt das britische Patentamt weiterhin eine Recherche durch und informiert bei mutmaßlich älterem Recht Anmelder und Markeninhaber. (Quelle: Eigene Recherche)
05.2008 Änderung der „Safeguard Clause“ mit Wirkung ab 01.09.2008
War das Land der Basismarke und ein benanntes Mitgliedsland bisher sowohl Mitglied des Madrider Abkommens als auch des Madrider Protokolls, so fanden allein die Bestimmungen des Madrider Abkommens Anwendung. Inhaber von deutschen Basismarken mussten deshalb keine Individualgebühren zahlen. Mit Wirkung ab 01.09.2008 wird der entsprechende Artikel 9sexies des Madrider Protokolls geändert. Zukünftig findet ausschließlich das Madrider Protokoll Anwendung. Der Inhaber einer deutschen Basismarke wird dadurch gezwungen die wesentlich höheren Individualgebühren zu entrichten. Diese Regelung wird alle drei Jahre überprüft. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 18/2007)
04.2008 Wechsel des anwendbaren Abkommens seit 01.01.2008 möglich
Gehört das Land der Basismarke und der benannte Mitgliedsstaat sowohl dem Madrider Abkommen und dem Madrider Protokoll an, so erfolgt die Schutzgewährung im Mitgliedsstaat aufgrund des Madrider Abkommens. Tritt der Mitgliedsstaat jetzt aus dem Madrider Abkommen aus, so findet zukünftig für diesen Schutzbestandteil der Internationalen Registrierung das Madrider Protokoll nach der Regel 1bis der Gemeinsamen Bestimmungen Anwendung. Voraussetzung ist, dass das Land der Basismarke zum Zeitpunkt der Änderung auch noch Mitgliedsstaat des Madrider Protokolls ist. Dies geht natürlich auch umgekehrt. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 17/2007)
03.2008 DPMA führt neue Aktenzeichenformate für Marken und Geschmacksmuster ein
Seit 01.01.2008 gliedert sich das Aktenzeichen wie folgt: Schutzrecht zweistellig (Marke 30 / Geschmacksmuster 40) / Jahresangabe vierstellig / Laufende Nummer sechsstellig / Prüfziffer einstellig, z.B. 30 2008 123 456.7. (Quelle: Mitteilung des Präsidenten Nr. 06/07)
02.2008 BPatG hält Löschungsantrag gegen die 3 – D Marke des „Lego – Bausteins“ für begründet
Nach Ansicht ist BPatG ist der „Lego – Baustein“ nicht markenfähig gemäß § 3 II Nr.2 MarkenG, da die Ausführungsform im Wesentlichen technisch bedingt ist. Die zusätzlich vorhandene ästhetische Wirkung steht dieser Bewertung nicht entgegen. Maßgeblich ist, ob die Funktion des Gegenstands durch die Form bewerkstelligt wird. Hierfür sprachen mehrere abgelaufene Patente. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen. (Quelle: GRUR 2007, S. 786 ff.)
01.2008 DPMA verbessert Funktionalität des elektronischen Dienstes „DPMAkurier“
Nachdem im April 2007 die Anzahl der hinterlegbaren Aktenzeichen auf 50 erhöht wurde, sollen mit Jahresbeginn zusätzliche Monitoringmöglichkeiten integriert werden. Namen von Anmeldern, Inhabern, Erfindern bzw. Klassen von Schutzrechtsklassifikationen sollen hinterlegt werden können, allerdings weiterhin in einer begrenzten Anzahl. Die Ankündigung vom November ist aber noch nicht umgesetzt worden. (Quelle: DPMA Newsletter 11/2007)
2007
42.2007 BFH nimmt zur ertragssteuerlichen Behandlung von Domain- bzw. Internetadressen Stellung:
In einem Urteil vom 19.10.2006 (Az. III R 6/05) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Übertragung einer Domainadresse Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut darstellen. Bei der Abschreibungsfähigkeit unterscheidet der BFH zwischen „Generic Domains“, die keiner Abnutzung unterliegen und somit nicht abgeschrieben werden können, und „Qualified Domains“, die sich aus einem Schutzrecht wie zum Beispiel einer Marke ableiten. Da die Entscheidung zu einer „Generic Domain“ erging, wurde die Frage der Abschreibung der Anschaffungskosten einer „Qualified Domain“ höchstrichterlich nicht geklärt. (Quelle: Rödl & Partner, Mandantenbrief September 2007)
41.2007 Sunrise Period für .asia – domains beginnt am 09.10.2007:
Die Sunrise Period für .asia – domains ist in drei Hauptphasen unterteilt. Phase 1 beginnt am 9. Oktober 2007: Regierungen aus der Asia-/Australia-/Pazifikregion können ihre Domains bevorrechtigt anmeldenPhase 2 startet ebenfalls am 9. Oktober 2007: Bis 30. Oktober 2007 haben Markeninhaber von Markeneintragungen mit Antragstellung vor dem 16. März 2004 das erste Zugriffsrecht, wobei die Marken veröffentlicht und in Benutzung sein müssen. Ein Nachweis der Marke ist im Rahmen der Anmeldung nicht verpflichtend, jedoch auf Verlangen nachzureichen. Ab dem 13. November 2007 bis zum 15. Januar 2008 können Markeninhaber von Marken mit Antragstellung und Eintragung vor dem 6. Dezember 2006 diese als .asia-domains anmelden. Auch hier gilt, dass ein Nachweis nur auf Verlangen zu erbringen ist. Zeitgleich startet Phase 2c, in der Marken in Kombination mit Begriffen aus dem Bereich der Klasse, für die die Marke Schutz genießt, angemeldet werden dürfen. Phase 3 läuft vom 13. November 2007 bis 15. Januar 2008: Unternehmens- und Organisationsnamen mit offizieller Registrierung vor dem 6. Dezember 2006 können hier angemeldet werden. Phase 4 Die allgemeine Landrush-Phase beginnt am 8. Februar 2008 Die Live-Registrierung startet im März 2008.(Quelle: domain-recht.de Information vom 27.07.2007)
40.2007 Japan Anerkennung von Einzelhandelsdienstleistungen:
Seit dem 01.04.2007 werden auch in Japan Einzelhandelsdienstleistungen als Dienstleistungen in der Internationalen Klasse 35 anerkannt. (Quelle: Esaki & Associates Rundschreiben Nr. D-185)
39.2007 Singapur Änderungen des Markengesetzes in Kraft getreten:
Seit dem 02.07.2007 können in Singapur in einer Anmeldung mehrere Klassen benannt werden, die Teilung von Anmeldungen und Eintragungen ist nunmehr möglich, Lizenznehmer können auch für Anmeldungen eingetragen werden und die Weiterbehandlung wurde als Rechtbehelf eingeführt. (Quelle: Donaldson & Burkinshaw IP Update/Trademarks / May 2007)
Seit 08.05.2007 besteht auch in Indien die Möglichkeit eine Grenzbeschlagnahmeantrag bei den indischen Zollbehörden zu stellen. Über den Antrag muss innerhalb von 30 Tagen entschieden werden und er ist ein Jahr lang gültig. Das Verfahren ist mit dem Verfahren in der EU vergleichbar. (Quelle: INTA Bulletin vom 01.09.2007)
37.2007 Eintragungsfähigkeit des Buchstabens „E“ für Windkraftanlagen bzw. Verbandsstoffe abgelehnt:
Beschwerdekammern des HABM haben den Buchstaben „E“ als beschreibend Angabe sowohl für Windkraftanlagen als auch für Verbandsstoffe angesehen. Die Entscheidung ergingen in Kenntnis von Voreintragungen durch das DPMA. (Quelle: GRUR 2007, S. 429ff)
36.2007 Bulgarien Änderung der Individualgebühren:
Seit dem 12.09.2007 gelten für die Benennung von Bulgarien neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 552,00 für die ersten drei Klassen und CHF 50,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 251,00 für die ersten drei Klassen und CHF 50,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 11/2007)
35.2007 San Marino wurde Mitglied des Madrider Protokolls:
Seit 12.09.2007 ist San Marino das 73. Mitglied des Madrider Protokolls. Da San Marino bereits Mitglied des Madrider Markenabkommens ist, erhöht sich die Mitgliederzahl beider Abkommen von 80 Ländern und Organisationen nicht. Ist eine Gemeinschaftsmarke die Basismarke, kann damit ab dem 12.09.2007 der Schutz einer Internationalen Registrierung auch auf San Marino erstreckt werden. San Marino hat zwei Erklärungen abgegeben:Für Schutzversagungen gilt eine Frist von 18 MonatenEine Individualgebühr von CHF 197,00 für die ersten drei Klassen und von CHF 57,00 für jede weitere Klasse wurde sowohl für Anmeldungen als auch für Verlängerungen eingeführt. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 10 und 12/2007)
34.2007 Oman wird Mitglied des Madrider Protokolls:
Mit Wirkung ab 16.10.2007 kann auch der Oman im Rahmen einer Anmeldung nach dem Madrider Protokoll benannt werden. Oman ist das zweite Land des Gulf Cooperation Councils, das nach Bahrain Mitglied des Madrider Protokolls wird. Damit hat das Madrider Protokoll 74 Mitglieder und die Mitgliederzahl beider Abkommen erhöht sich auf 81 Länder und Organisationen. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 13/2007)
33.2007Japan Änderung der Individualgebühren:
Japan ist neben Kuba das einzige Land das eine Teilung der Anmeldegebühr in zwei Raten vorsieht. Ab dem 01.10.2007 gelten für die Benennung von Japan neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung für den ersten Teil CHF 201,00 für eine Klasse und CHF 153,00 für jede weitere Klasse und für den zweiten Teil CHF 671,00 für eine Klasse und CHF 671,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 1536,00 für die erste Klasse und CHF 1536,00 für jede weitere Klasse fällig. Damit sinken die Individualgebühren für die Benennung von Japan um etwas mehr als 10%. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 14/2007)
32.2007 Verbesserter Schutz von Lizenzverträgen im Insolvenzfall:
Die Justizminister des Bundes und der Länder haben sich für eine Neuregelung der Behandlung von Lizenzrechten in der Insolvenz ausgesprochen. Es soll verhindert werden, dass der Insolvenzverwalter die Lizenzvereinbarung sofort kündigen kann.(Quelle: Rödl & Partner, Mandantenbrief September 2007)
31.2007 BGH äußert sich zur Tastmarke:
Während das BPatG die Anmeldung der Verkleidung eines Kraftfahrzeugsitzes als Tastmarke noch an der grafischen Darstellbarkeit scheitern ließ, hat der BGH nunmehr anders entschieden. Für die grafische Darstellung genügt eine Abbildung, die den Gegenstand objektiv hinreichend genau bestimmt. Zusätzlich müssen aber die maßgeblichen Eigenschaften des Gegenstandes angegeben werden, die über den Tastsinn wahrgenommen werden sollen und diese Eigenschaften müssen als Herkunftshinweis geeignet sein. Im Ergebnis scheiterte die Anmeldung an der nicht ausreichenden Beschreibung. (Quelle: GRUR Int 2007, S. 252f)
30.2007 BGH Haftung von eBay auf Unterlassungbei Markenverletzungen:
In seinem Urteil vom 19.04.2007 – 1 ZR 35/04 – hat der BGH entschieden, dass eBay bei Markenverletzungen als Störerin haftet. Das Haftungsprivileg für Host-Provider des Telemediengesetzes umfasst nicht den Unterlassungsanspruch, sondern bezieht sich nur auf die strafrechtliche Verantwortung und die Schadenersatzhaftung. Wird eBay darauf hingewiesen, dass ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr Fälschungen anbietet, muss eBay nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt. Ob es sich bei dem konkreten Fall, um eine eindeutig erkennbare Markenverletzung gehandelt hat, muss jetzt das OLG, an das die Sache zurückverwiesen wurde, klären. (Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 45 / 2007)
29.2007 Syrien Änderungen des Markenrechts:
Am 12.04.2007 ist in Syrien ein neues Markengesetz in Kraft getreten. Die als Marken schutzfähigen Zeichen wurden erweitert und umfassen nunmehr auch Buchstaben, Zahlen, Formen und Farben. Bekannte Marken, genießen auch ohne Eintragung Schutz. Ein Widerspruchsverfahren mit einer Frist von 90 Tagen wurde eingeführt. Daneben zieht das Gesetz auch einen erhöhten Strafrahmen, ein Grenzbeschlagnahmeverfahren und die Einrichtung eines speziellen Gerichts für Verletzungsverfahren vor. Es bleibt bei der Praxis, dass für jede Klasse eine gesonderte Anmeldung und Verlängerung erforderlich ist. Die Amtsgebühren sowohl für Anmeldungen als auch für Verlängerungen haben sich dabei mehr als verdoppelt. (Quelle: AGIP Bulletin 04/2007)
28.2007 China veröffentlicht „2007 Action Plan on IPR Protection“:
Auch 2007 will China durch verschiedene Maßnahmen den Schutz von geistigem Eigentum verbessern. Zu den Maßnahmen gehören gesetzliche Änderungen, spezielle Kampagnen, die Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und eine verbesserte Ausbildung, insbesondere auch von Richtern. (Quelle: NTD Newsletter 04/2007 www.chinantd.com )
27.2007 Problem der Markenpiraterie verschärft sich dramatisch:
Die OECD Studie 2007 schätzt den weltweiten Schaden auf 200 Mrd. Euro. Der deutsche Zoll beschlagnahmte 2006 Waren im Wert von 1,2 Mrd. Euro. Die Bekämpfung der Fälschungen setzt ein effektives Schutzrechtskonzept voraus. Durch die Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wird zumindest in der EU die vorsätzliche Verletzung von Markenrechten einheitlich als Straftat geahndet. (Quelle: Markenverband MV-Info Nr. 05/2007)
26.2007 Gebühren des Harmonisierungsamts werden sinken:
Die Fachminister der Mitgliedsstaaten haben am 21.05.2007 in Brüssel beschlossen, die Gebühren des Harmonisierungsamts zu senken. Die Europäische Kommission wird nun die Details der Gebührensenkung ausarbeiten. Zudem soll eine Studie über die Fortentwicklung des Gemeinschaftsmarkensystems erstellt werden. (Quelle: Markenverband MV-Info Nr. 05/2007)
25.2007 Anwendung der 9.Auflage der Nizzaer Klassifikation durch die WIPO:
Die 9.Auflage der Nizzaer Klassifikation findet auf alle Anmeldungen von Internationalen Registrierungen Anwendung, die nach dem 01.01.2007 bei Amt der Basismarke eingegangen sind. Eine Reklassifizierung bestehender Marken, auch anlässlich einer Verlängerung, findet nicht statt. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 08/2007)
24.2007 Singapur Änderung der Individualgebühren:
Seit dem 05.05.2007 gelten für die Benennung von Australien neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 278,00 für jede Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 221,00 für jede Klasse Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 09/2007)
23.2007 Bahrain Einführung von Individualgebühren:
Bahrain hat von der Möglichkeit als Mitglied des PMMA Individualgebühren zu verlangen, nunmehr Gebrauch gemacht. Seit dem 05.04.2007 gelten für die Benennung von Bahrain Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 389,00 für eine Klasse und CHF 389,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 195,00 für die erste Klasse und CHF 195,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 06/2007)
22.2007 Azerbaijan wird Mitglied des Madrider Protokolls:
Mit Wirkung ab 15.04.2007 wird Azerbaijan das 72. Mitglied des Madrider Protokolls. Da Azerbaijan bereits Mitglied des Madrider Markenabkommens ist, erhöht sich die Mitgliederzahl beider Abkommen von 80 Ländern und Organisationen nicht. Ist eine Gemeinschaftsmarke die Basismarke, kann damit ab dem 15.04.2007 der Schutz einer Internationalen Registrierung auch auf Azerbaijan erstreckt werden. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 03/2007)
21.2007 Australien Änderung der Individualgebühren:
Seit dem 01.03.2007 gelten für die Benennung von Australien neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 356,00 für eine Klasse und CHF 356,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 288,00 für die erste Klasse und CHF 288,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 02/2007)
20.2007 Fortgeltung von MMA und PMMA in Montenegro:
Im Newsletter Nr.5 hatten wir berichtet, dass Serbien sich als Rechtsnachfolger von Serbien und Montenegro sieht. Internationale Registrierungen mit Schutzbestandteil „Serbien und Montenegro“ gelten damit automatisch in Bezug auf Serbien fort. Montenegro hat am 04.12.2006 ebenfalls eine Erklärung abgegeben, nach der MMA und PMMA mit Wirkung ab Staatsgründung – 03.06.2006 – auch in Bezug auf Montenegro weiter gelten. Allerdings genießen bestehende Internationale Registrierungen mit dem Schutzbestandteil „Serbien und Montenegro“ nicht automatisch Schutz für Montenegro. Der Markeninhaber muss nach einer Aufforderung durch die WIPO innerhalb von 6 Monaten eine Erklärung abgegeben und eine Gebühr von CHF 64,00 zahlen. Das Verfahren läuft nach Regel 39 der Gemeinsamen Bestimmungen. Nach den uns vorliegenden Informationen wurden die Mitteilungen inzwischen verschickt. Für Inhaber eines Abbuchungskontos oder bei Kreditkartenzahlung ist auch eine elektronische Schutzerstreckung möglich unter: https://webaccess.wipo.int/montenegro_marks/ContinuationEffects_en.jsp (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 01/2007)
19.2007 DPMA 2006 mehr als 80000 Markenanmeldungen:
Durch mehr als 72000 nationale Markenanmeldungen und fast 8000 Internationale Registrierungen mit Schutzgesuchen für Deutschland, konnte das DPMA auch 2006 wieder von hohen Zahlen bei Markenanmeldungen berichten. Die Markenanmeldungen beziehen sich zu 55% auf Waren und zu 45% auf Dienstleistungen. Nur 4,9% aller Anmeldungen kommen aus dem Ausland. Der Bestand nationaler Markeneintragungen hat sich auf mehr als 740000 erhöht . Die meisten Anmeldungen reichte die Deutsche Telekom AG, gefolgt von der Henkel KGaA und der Häfele GmbH & Co. KG ein.(Quelle: Pressemitteilung des DPMA)
18.2007 Markenverletzung durch Verwendung eines fremden Zeichens als Metatag:
Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Metatag eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Verwechslungsgefahr ist bei Dienstleistungsmarken gegeben, Branchennähe unterstellt, wenn nach Eingabe dieses Zeichens in einer Suchmaschine, ein Treffer auf die Internetseite des Verwenders verweist. (Quelle: BGH, Urt. v. 18.05.2006 „Impuls“; NJW 2007, S. 153)
17.2007 China 2006 mehr als 700000 Markenanmeldungen:
2006 wurden in China mehr als 700000 Marken neu angemeldet. Inzwischen sind in China mehr als 2,76 Millionen Marken eingetragen. 2006 wurden 180 Marken als „Bekannte Marken“ anerkannt. (Quelle: NTD – Newsletter Nr.1 - 2007 – www.chinantd.com )
16.2007 Legalisierung von Dokumenten durch die Ghorfa:
Die Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V. (Ghorfa), Berlin, Tel.: 030 278907-0 hat zum 01.01.2007 ihre Gebühren für zu legalisierende Dokumente von € 11,60 auf € 18,00 pro Exemplar erhöht. (Quelle: IHK Frankfurt, Newsletter vom 07.03.2007)
15.2007China 2006 mehr als 14000 Schutzrechtsverfahren vor dem „Supreme Court“:
Von mehr als 14000 Verfahren zu Schutzrechten, die 2006 zum chinesischen „Supreme Court“ gelangten, bezogen sich mehr als 2500 Verfahren auf Marken. 2006 wurden auch mehr als 2300 Verfahren in Markensachen vom „Supreme Court“ entschieden. (Quelle: NTD – Newsletter Nr.2 - 2007 – www.chinantd.com )
14.2007 Opel setzte sich gegen Hersteller von Modellautos durch:
Opel setzte sich erfolgreich gegen den naturgetreuen Nachbau mit Opel Logo. im Format 1:24 eines Opel Astra V8 Coupés durch. Auf Vorlage des LG Nürnberg- Fürth entschied der EuGH, dass eine unmittelbare Markenverletzung vorliegen würde, sofern das Opel Logo auch für Spielzeuge geschützt wäre. Wäre das Opel Logo als bekannte Marke nur für Motorfahrzeuge geschützt, wäre eine Markenverletzung auch bei fehlender Warenähnlichkeit gegeben, sofern die Benutzung die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausnützen oder beeinträchtigen würde. Damit können ohne Zustimmung der Originalhersteller deren Marke auf Modellautos nicht mehr benutzt werden. (Quelle: EuGH Beschluss vom 25.01.2007, OAMI Newsletter 2 – 2007)
13.2007 Die E-Business Tools des Harmonisierungsamts schreiben Erfolgsgeschichte:
Mehr als 70% aller Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken werden inzwischen elektronisch eingereicht. Aber auch schon bei 10% der Widersprüche wird die elektronisch Übermittlungsmöglichkeit genutzt. ( Quelle: OAMI Newsletter 2 – 2007)
12.2007Usbekistan Mitglied des Madrider Protokolls:
Nachdem Usbekistan mit Wirkung vom 27.12.2006 seinen Beitritt zum Madrider Protokolls erklärt hat, hat Usbekistan mit Erklärung vom 01.01.2007 seine Mitgliedschaft im Madrider Markenabkommens gekündigt. Diese Kündigung wird zum 01.01.2008 wirksam. Aufgrund von Art. 15(5) des MMA genießen Internationale Registrierungen, die bis zu diesem Zeitpunkt in Bezug auf Usbekistan eingetragen wurden, den gleichen Schutz wie nationale Marken. Für die Benennung von Usbekistan nach dem Madrider Protokoll gelten seit 27.12.2006 sehr hohe Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 1452,00 für die erste Klasse und CHF 145,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 726,00 für die erste Klasse und CHF 73,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 21/2006 und Nr.5/2007)
11.2007 USA Änderung der Individualgebühren:
Seit dem 01.02.2007 gelten für die Benennung der USA neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 406,00 für eine Klasse und CHF 406,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 500,00 für die erste Klasse und CHF 500,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 19/2006)
10.2007Erschöpfung der Markenrechte bei „ab Werk Verkauf“:
Bringt der Inhaber der Marke seine Waren im EWR in den Verkehr, so kann er Dritten den weiteren Vertrieb der Waren nach § 24 MarkenG nicht mehr untersagen. Dies gilt auch, wenn der Käufer seinen Sitz außerhalb des EWR hat, der Verkauf der Waren aber „ab Werk“ erfolgt und der Frachtführer vom Käufer beauftragt wurde. Die Übergabe an den Frachtführer stellt die willentliche Übertragung der Verfügungsgewalt an den Käufer dar. (Quelle: BGH, Urt. vom 27.04.2006, GRUR Int. 2006, 1033f.)
09.2007China Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums auf Ausstellungen:
Seit März 2006 ist bei Messen, die mehr als 3 Tage dauern, vom Ausstellungssponsor ein Beschwerdebüro einzurichten, das Verletzungen geistigen Eigentums verfolgt. Zuständig für die Anordnung von Sanktionen bei Markenverletzungen bleibt die örtlich zuständige SAIC, an die das Beschwerdebüro die Angelegenheit weiter gibt. (Quelle: Beiten Burkhardt Asian News)
08.2007Dubai Grenzbeschlagnahmeantrag eingeführt:
Seit dem 24.12.2006 können bei der Zollbehörde in Dubai Grenzbeschlagnahmeanträge eingereicht werden. Nach den vorliegenden Informationen sind für den Antrag nur die Eintragungsurkunde der Marke und ein Muster der aktuellen Markennutzung erforderlich. (Quelle: Agip Newsletter)
07.2007Singapur Änderungen des Markengesetzes in der Beratung:
Am 08.11.2006 wurden Änderungen des Markengesetzes in die parlamentarische Beratung eingebracht. Danach soll die Teilung von Marken, die Markenanmeldung für mehrere Klassen und die Eintragung von Lizenzvereinbarungen für Markenanmeldungen ermöglicht werden. (Quelle: Newsletter von Donaldson & Burkinshaw 11/2006)
06.2007 Seit 01.01.2007 umfaßt Gemeinschaftsmarke auch die Länder Bulgarien und Rumänien:
Die Auswirkungen auf Gemeinschaftsmarken entsprechen jenen, die bei der Aufnahme der 10 Mitgliedsstaaten im Mai 2004 galten. Bestehende Gemeinschaftsmarken werden automatisch auf die neuen Mitgliedsstaaten erstreckt. Die Liste der Mitgliedsstaaten in Artikel 159a Abs. 1 GMV und Artikel 110a Abs. 1 GGDV wird entsprechend geändert. Gegen Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die zwischen 01.07.2006 und 31.12.2006 eingereicht wurden, kann ausnahmsweise aufgrund älterer Rechte in den neuen Beitrittsstaaten Widerspruch eingelegt werden. Die Zahl der Mitgliedsstaaten erhöht sich damit auf 27. (Quelle: Mitteilung Nr. 2/06 des Präsidenten des Amtes)
05.2007 PMMA/MMA:Änderungen der „Gemeinsamen Regelungen“ für das Madrider Markenabkommen und das Madrider Protokoll durch die 21. Sitzung der Vollversammlung:
Die beschlossenen Änderungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, enthalten zwei wesentliche Punkte. Die Änderung von Rule 39 trat am 03.10.2006 in Kraft. Nach der geänderten Rule 39 findet die Fortgeltungsklausel im Falle der Unabhängigkeit eines Teilgebiets eines bisherigen Mitgliedstaates zukünftig nicht nur auf Mitglieder des Madrider Abkommens, sondern auch auf die Mitglieder des Madrider Protokolls Anwendung. Die Änderung von Rule 3 tritt am 01.04.2007 in Kraft und hebt die Verpflichtung für Vertreter, ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat zu haben, auf. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 18/2006)
04.2007 PMMA: Großbritannien Änderung der Individualgebühren:
Seit dem 01.01.2007 gelten für die Benennung von Großbritannien neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 429,00 für die erste Klasse und CHF 119,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 476,00 für die erste Klasse und CHF 119,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 17/2006)
03.2007 PMMA:Usbekistan Mitglied des Madrider Protokolls:
Seit 27.12.2006 ist Usbekistan das 70. Mitglied des Madrider Protokolls, da Usbekistan bereits Mitglied des Madrider Markenabkommens ist, erhöht sich die Mitgliederzahl beider Abkommen nicht. Usbekistan hat die Fristverlängerung auf 18 Monate für die „vorläufige Schutzversagung“ in Anspruch genommen und wird eine Individualgebühr einführen. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 16/2006)
02.2007 PMMA:Schweiz Änderung der Individualgebühren:
Seit dem 01.01.2007 gelten für die Benennung der Schweiz neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 450,00 für die ersten drei Klassen und CHF 50,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 600,00 für die ersten drei Klassen und CHF 50,00 für jede weitere Klasse fällig. Diese Individualgebühren werden z.B. fällig, wenn es sich bei der Basismarke um eine Gemeinschaftsmarke handelt und die Schweiz benannt wird. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 15/2006)
01.20079. Auflage der Nizzaer Klassifikation findet für alle Markenanmeldungen, die nach dem 01.01.2007 beim DPMA eingehen, Anwendung: Die 9. Auflage bringt folgende wesentlichen Änderungen:
Klasse 14: Gebrauchsgegenstände aus Edelmetall, die bisher der Klasse 14 zugeordnet waren, fallen jetzt in die eigentliche Warenklasse der Funktion; Klasse 35: Aufnahme von Einzelhandelsdienstleistungen; Klasse 42: „Rechtsberatung und –vertretung“ wird als „Juristische Dienstleistungen“ der Klasse 45 zugeordnet; Die 9. Auflage der Nizzaer Klassifikation wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2006 Teil 1 Nr.54 vom 30.11.2006 S. 2660 / Anlageband zum BGBl. Nr. 54 vom 30.11.2006) (Quelle: Eigene Recherche)
2006
19.2006 Madrider Markenabkommen: Serbien Rechtnachfolger von Serbien und Montenegro:
Mit Erklärung vom 19.09.2006 hat Serbien die Rechte und Pflichten aus dem Schutzbestandteil Serbien und Montenegro mit Wirkung vom 03.06.2006, dem Tag der Trennung beider Staaten, übernommen. Internationale Registrierungen entfalten damit nur noch in Serbien und nicht mehr in Montenegro Rechtswirkungen, da Montenegro bisher keine Erklärung abgegeben hat. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 14/2006)
18.2006 Madrider Protokoll: Türkei Änderung der Individualgebühren:
Seit 01.11.2006 gelten für die Benennung der Türkei neue Individualgebühren. Diese betragen für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 424,00 für die erste Klasse und CHF 83,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 416,00 unabhängig von der Anzahl der Klassen fällig. Zudem hat die Türkei ab dem 26.12.2006 das Recht auch nach der Frist von 18 Monaten noch vorläufige Schutzversagungen aufgrund eines Widerspruchs auszusprechen. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 12 und 13/2006)
17.2006 Botswana Mitglied des Madrider Protokolls:
Seit 05.12.2006 ist Botswana das 69. Mitglied des Madrider Protokolls, damit erhöht sich die Mitgliederzahl beider Abkommen auf 79 Länder und Organisationen. (Quelle: WIPO Mitteilung Nr. 11/2006)
16.2006 DPMA: 9. Auflage der Nizzaer Klassifikation tritt am 01.01.2007 in Kraft:
Alle Markenanmeldungen, die beim DPMA ab dem 01.01.2007 eingehen, müssen nach der 9. Auflage der Nizzaer Klassifikation klassifiziert sein. Für alle Verlängerungen nach dem 01.01.2007 gilt ebenfalls die 9. Auflage, was ggf. zu zusätzlichen Klassengebühren führen kann. (Quelle: Eigene Recherche)
Durch die VO über die Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA vom 26.09.2006 (BGBl. Nr. 46 / S. 2159 f.) wurde die rechtliche Grundlage für die elektronische Markenanmeldung geschaffen. Voraussetzung ist aber die Software PaTrAS, die das DPMA zum download auf der Website zur Verfügung stellt und eine qualifizierte digitale Signatur. Nachdem auch keine Gebührenermäßigung für die elektronische Markenanmeldung gewährt wird, dürfte die Anzahl elektronischer Markenanmeldungen vorerst gering bleiben. (Quelle: Eigene Recherche)
14.2006 Vietnam wird Mitglied des Madrider Protokolls:
Mit Wirkung ab 11.07.2006 wird Vietnam das 68. Mitglied des Madrider Protokolls. Da Vietnam bereits Mitglied des Madrider Markenabkommens ist, erhöht sich die Mitgliederzahl beider Abkommen von 78 Ländern und Organisationen nicht. Ist eine Gemeinschaftsmarke die Basismarke, kann damit ab dem 11.07.2006 der Schutz einer Internationalen Registrierung auch auf Vietnam erstreckt werden. Vietnam hat weiter von der Möglichkeit einer Individualgebühr Gebrauch gemacht. Diese beträgt für die Anmeldung / nachträgliche Schutzausdehnung CHF 155,00 für die erste Klasse und CHF 122,00 für jede weitere Klasse. Für die Verlängerung sind CHF 139,00 für die erste Klasse und CHF 122,00 für jede weitere Klasse fällig. (Quelle: WIPO Mitteilungen Nr. 5 und 6/2006)
12.2006 Marokko: Änderungen des Markengesetzes:
Die am 20.02.2006 in Kraft getretenen Änderungen des Markengesetzes, sehen u.a. eine Widerspruchsfrist von 2 Monaten und die Möglichkeit einer Grenzbeschlagnahmung vor.
11.2006 Irak: Wiederherstellung der Akten:
Nachdem im Irakkrieg die meisten Markenakten zerstört wurden, hat die Irakische Eintragungsbehörde alle Markeninhaber aufgefordert Photokopien der relevanten Dokumente aus dem Zeitraum 1992 bis 2003 vorzulegen. Die Frist hierfür ist jedoch bereits am 01.04.2006 abgelaufen. Dennoch sollte man sich als Markeninhaber um eine Klärung bemühen.
10.2006 Volksrepublik China: Interessantes Urteil bei der Bekämpfung von Produktpiraterie:
Am 19.12.2005 hat ein Pekinger Zivilgericht einen Vermieter zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vermieter wusste vom Vertrieb von Produktimitationen seiner Mieter und duldete diese Aktivitäten. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Quelle: International Herald Tribune vom 05.01.2006)
9.2006 Ägypten: Änderungen des Markengesetzes:
Die 2002 in Kraft getretenen Änderungen des Markengesetzes sehen u.a. eine Widerspruchsfrist von 60 Tagen, die Unabhängigkeit der Marke vom Geschäftsbetrieb, die Einführung einer 6 monatigen Nachfrist bei Verlängerungen und den Schutz der notorisch bekannten Marken vor.
8.2006 64000 Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken 2005:
Das HABM konnte 2005 mehr als 64000 Markenanmeldungen entgegen nehmen und damit das Ergebnis von 2004 um gut 10 Prozent steigern. Elektronische Anmeldungen erreichten einen Anteil von 29%, allerdings ist der Anteil der elektronischen Anmeldungen seit Einführung der ermäßigten Gebühren erheblich gestiegen und betrug im 4. Quartal 2005 bereits 66%.
7.2006 Gemeinschaftsmarke:Änderung beim Widerspruchsverfahren :
Ist der Widerspruch gemäß Regel 17 GMDV zulässig, so erfolgt Mitteilung des HABM, dass das Widerspruchsverfahren 2 Monate nach Mitteilung beginnt. Beantragen beide Parteien eine Verlängerung dieser Frist („cooling – off period“), so wird die Frist immer auf 24 (2+22) Monate verlängert, unabhängig vom Antrag der Parteien. Dies gilt auch für laufende Verfahren. Die „cooling – off period“ kann durch einfache Mitteilung einer Partei beendet werden.
6.2006 Verwechslungsgefahr zwischen Modellauto und Original - PKW:
Opel will es wissen. Besteht Verwechslungsgefahr zwischen einem naturgetreuen Modellauto und dem Original, wenn auf dem Modellauto auch die Marken naturgetreu wieder gegeben werden. Der Generalanwalt verneint die Verwechslungsgefahr. Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwarte
5.2006 Zukunft der Safeguard – Clause ungewiss:
Seit dem 01.12.2005 kann die Safeguard – Clause (Sicherung des MMA) geändert werden. Eine Ad – hoc Arbeitsgruppe beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema. Die weitere Entwicklung und auch die Zukunft des Madrider Markenabkommens ist offen.
4.2006 E – renewal bei der Internationalen Registrierung:
Seit 04. April 2006 können auch Internationale Registrierungen elektronisch verlängert werden. Allerdings gilt dies nur für Eintragungen, die keine Besonderheiten aufweisen, wie z.B. Einschränkungen in Bezug auf einzelne der benannten Staaten. Zahlung ist mit Kreditkarte oder über das Abbuchungskonto bei der WIPO möglich. Eine Gebührenermäßigung wird allerdings nicht gewährt. (Quelle: WIPO - Notice 4/2006)
3.2006 DPMA:71000 Markenanmeldungen 2005:
Das DPMA konnte 2005 mehr als 71000 Markenanmeldungen entgegen nehmen und damit das Ergebnis von 2004 (66000 Markenanmeldungen) um gut 7 Prozent steigern. (Quelle: Pressemitteilung des DPMA vom 14.03.2006)
2.2006 Einzelhandelsdienstleistungen:
Nach der „Praktiker“ – Entscheidung des EuGH (GRUR Int. 2005, S. 827 ff.) hat der Präsident des DPMA folgende Dienstleistungsbezeichnungen für zulässig erklärt:
Großhandelsdienstleistungen mit ……. / Einzelhandelsdienstleistungen für den Versandhandel mit ....… / Dienstleistungen des Einzel-/Großhandels über das Internet mit …. / Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sendungen mit …
(Quelle: DPMA Mitteilung Nr. 34/05 vom 22.11.2005)
1.2006 Aufgabe der Prägetheorie des Bundesgerichtshofs:
Wurde eine ältere Marke in einer jüngeren Marke mit einem Unternehmensnamen zu einem Zweiwortzeichen verbunden, so bejahte der Bundesgerichtshof die Verwechslungsgefahr nur dann, wenn die ältere Marke die jüngere Marke prägte (Prägetheorie).
Auf Vorlage des OLG Düsseldorf hat der EuGH jetzt entschieden, dass Verwechslungsgefahr bereits dann gegeben ist, wenn die ältere Marke in der jüngeren Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung behält. (Quelle: EuGH Urt. v. 06.10.2005 Life / Thompson Life GRUR 2005, S.1042f)
2005
18.2005 Nizzaer Klassifikation hat neue Mitglieder:
Die folgenden Ländern sind dem Nizzaer Abkommen zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen beigetreten: Saint Kitts and Nevis, wirksam seit 27.10.2005. Bahrain, wirksam ab 15.12.2005 und Jamaika, wirksam ab 07.02.2005.
17.2005 HABM -Spürbare Gebührensenkung bei der Gemeinschaftsmarke, insbesondere bei der Verlängerung:
Durch die Regelung der EU – Kommission Nr.: 1687/2005 vom 14.10.2005 wurde die Gebühren ab 22.10.2005 wie folgt gesenkt: Anmeldegebühr für bis zu 3 Klassen von EUR 975,00 auf EUR 900,00 und für die elektronische Anmeldung auf EUR 750,00. Die Eintragungsgebühr wurde von EUR 1100,00 auf EUR 850,00 reduziert. Die Verlängerungsgebühr wurde von EUR 2500,00 auf EUR 1500,00 und für die elektronische Verlängerung auf EUR 1350,00 gesenkt.
16.2005 WIPO - PMMA: Türkei hat mit Wirkung vom 13.10.2005 eine Individualgebühr eingeführt:
Bei der Benennung der Türkei im Rahmen des PMMA fällt für die 1. Klasse eine Gebühr von CHF 491,00 und für jede weitere Klasse von CHF 96,00 an. Für die Verlängerung verlangt die Türkei pauschal CHF 481,00. (Quelle: WIPO – Notice 15/2005)
15.2005 WIPO - Bahrain Mitglied des PMMA:
Bahrain hat am 15.09.2005 seinen Beitritt zum PMMA erklärt, der zum 15.12.2005 wirksam wird. Derzeit liegt noch keine Erklärung vor, dass Bahrain eine Individualgebühr verlangt. Mit einer derartigen Erklärung ist aber zu rechnen. Die Mitgliederzahl des PMMA steigt damit auf 67, die Mitglieder von PMMA und MMA auf 78. (Quelle: WIPO – Notice 14/2005)
14.2005 DPMAkurier - Schutzrechtsinformation per e - mail:
Das DPMA bietet kostenlos ein Abonnement des Patent-, Marken- oder Geschmacksmusterblatts an. Der Versand erfolgt am jeweiligen Veröffentlichungstag an die angegebene e - mail Adresse. DPMAkurier kann auch zur Rechts- und Verfahrensstandsüberwachung genutzt werden. Zu jeder Schutzrechtsart können bis zu fünf Dokumentennummern bzw. Aktenzeichen hinterlegt werden.
13.2005 WIPO Gazette of International Marks auf der WIPO - Website online verfügbar:
Seit 01.09.2005 ist das wöchentlich erscheinende offizielle Veröffentlichungsblatt für Marken nach dem MMA / PMMA neben der Papierversion und der monatlich erscheinenden CD - ROM Ausgabe auch online verfügbar. Dies gilt auch für alle Ausgaben seit Jahresbeginn. Der Zugang ist kostenlos unter http://www.wipo.int/madrid/en/gazette (Quelle: WIPO Notice No. 13/2005)
12.2005 Bahrain: 8. Auflage der Nizzaer Klassifikation eingeführt / Aufteilung der Klasse 42 in die Klassen 42 bis 45:
Mit Wirkung vom 28.06.2005 hat das Markenamt in Bahrain die Klasseneinteilung entsprechend der 8. Auflage der Nizzaer Klassifikation geändert und die Klasse 42 in die Klassen 42 bis 45 aufgeteilt. Neue Markenanmeldungen müssen die neue Klassifikation berücksichtigen, ansonsten erfolgt eine Beanstandung. Laufende Anmeldungen können durch Antrag beim Markenamt ohne zusätzliche Gebühren an den neuen Rechtszustand angepasst werden. Bestehende Markeneintragungen, die die Klasse 42 beinhalten, sollen durch Antrag an die neue Rechtssituation angepasst werden. Das Markenamt wird noch einen Zeitplan veröffentlichen. Nach den vorliegenden Informationen werden Verlängerungen nur akzeptiert, wenn vor dem Antrag auf Verlängerung die Klassifizierung geändert wurde
11.2005 Qatar: Dramatische Erhöhung der offiziellen Gebühren für Marken:
Mit Wirkung vom 26.Juni 2005 hat das Ministry of Economy and Commerce, dem auch das Markenamt unterstellt ist, die offiziellen Gebühren dramatisch erhöht. Die Anmeldegebühr für eine Marke in einer Klasse stieg von USD 75,00 auf USD 550,00, die Eintragung eines Lizenznehmers stieg von USD 110,00 auf USD 1375,00. Erhöht wurden auch sämtliche Gebühren für alle anderen schutzfähigen Schutzrechte.
10.2005 Gemeinschaftsmarke:Änderungen zu Verfahrensvorschriften und den Gebühren zum 25.07.2005:
Mit den Vorschriften der Kommission Nr. 1041/2005 wurde insbesondere das Widerspruchsverfahren umgestaltet und mit den Vorschriften der Kommission Nr. 1042/2005 wurden einige Gebührentatbestände geändert. (Quelle: EU – Newsletter 7/2005)
9.2005 WIPO: Rekord an internationalen Markenanmeldungen 2004:
29.459 Anträge auf Internationale Registrierung im Jahr 2004 bedeuten eine Steigerung um 23,5 % gegenüber 2003. Spitzenreiter waren zum zwölften Mal in Folge Anmelder aus Deutschland mit einer Steigerung um 18,3 % auf 5.393 Anträge. Das Land mit der höchsten Wachstumsrate war China mit einer Steigerungsrate von 115 %. Haben chinesische Firmen die Marke entdeckt?
8.2005 BGH: Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 23 Nr. 3 MarkenG:
Der Aufdruck auf Staubsaugerfilterbeutel der Fa. „EURO PLUS“ – Filtertüten passend für VORWERK KOBOLD 130 – stellt keinen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 23 Nr. 3 MarkenG dar. (Quelle: Handelsblatt 06.07.2005 / BGH: I ZR 34/02). Ähnlich hatte bereits der EuGH für die Aussage: „Diese Klinge passt für (…) alle Gillette Sensor Apparate“ entschieden. (Quelle: EuGH: C-228/03
7.2005 Markenwert: Markenwert Ranking der Unternehmensberatung BBDO Consulting in Düsseldorf für 2005:
Nach diesem Markenwert Ranking hat bei allen DAX – Unternehmen die Deutsche Telekom mit EUR 23,695 Milliarden und bei allen Euro - Stoxx – Unternehmen die ING Groep mit EUR 33,667 Milliarden, die Nase vorn. (Quelle: Handelsblatt vom 01.07.2005)
6.2005 Neue Prüfungsrichtlinie für Markenanmeldungen im DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit Wirkung zum 1. Juli 2005 eine neue interne Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen in Kraft gesetzt, an der sich die Prüfer der Markenabteilung bei ihrer Arbeit orientieren. Die Richtlinie ist deshalb auch für Markenanmelder von hohem Interesse, da bei der Frage des Nachweises der Verkehrsdurchsetzung sowie bei anderen praxisrelevanten Fragen wertvolle Hinweise für die Behandlung durch das Amt entnommen werden können. Die Richtlinie ist auf der Webseite des DPMA: http://www.dpma.de/formulare/richtlinie.pdf abrufbar.
5.2005 HABM - neue Formulare
Das Harmonisierungsamt hat die Formulare für Marken geändert. Das Anmeldeformular hat nur noch zwei Seiten. Eine Alternative ist e - filing.
4.2005 Indien - ccTLD "in" startet ab 16.02.2005
3.2005 DPMA - Sprachregelung für IR - Marken
Für Verfahren nach dem MMA / PMMA bleibt es beim DPMA bei Französisch und Englisch als Verfahrenssprachen. Von der Möglichkeit Spanisch als weitere Sprache einzuführen, macht das DPMA keinen Gebrauch.
2.2005 Bahrain - Änderung des Markengesetzes
Bahrain hat die Änderung der 8. Auflage der Nizzaer Klassifikation umgesetzt und die alte Dienstleistungsklasse 42 in die Klassen 42, 43, 44 und 45 aufgesplittet. Anmeldungen nach dem neuen Klassensystem werden entgegen genommen, allerdings frühestens nach Inkrafttreten des neuen Markengesetzes veröffentlicht. Das Inkrafttreten wird noch für das 1. Halbjahr 2005 erwartet.
1.2005 - DPMA - Wegfall der Sprungbeschwerde
Zum 31.12.2004 ist die Möglichkeit weggefallen gegen Beschlüsse der Markenstellen und der Markenabteilungen des DPMA statt der Erinnerung gemäß § 64 MarkenG die Sprungbeschwerde einzulegen.